In einer Pressemitteilung appelliert das Veterinäramt Neustadt an alle Halter von Katzen mit Freigang, diese rechtzeitig vor dem kommenden Frühjahr kastrieren zu lassen. Außerdem sollten auch Katzenfreunde, die sich um Streunerkatzen kümmern, die weiblichen Tiere möglichst rechtzeitig zur Kastration zu bringen, bevor die zukünftigen Katzenmütter herangewachsene Kätzchen im Bauch haben.
Ein Problem entsteht, wenn eine wildlebende Katze kastriert werden soll, die bereits trächtig ist. "Das Kastrieren einer weiblichen Katze im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium ist mit größeren Risiken verbunden", wird Dr. Corinna Kett vom Neustädter Veterinäramt in der Mitteilung zitiert.
Katzen oder Kater werden üblicherweise kastriert, wenn die Geschlechtsreife erreicht ist oder etwas davor. Die weiblichen Katzen können schon ab einem Alter von vier bis fünf Monaten geschlechtsreif werden. Bei Katern kann die Geschlechtsreife ab einem Alter von fünf bis sechs Monaten eintreten. Der Zeitpunkt für die Kastration beginnt für beide Geschlechter ab dem 4. bis 5. Lebensmonat. Anhaltspunkt ist ein erreichtes Gewicht von circa zwei Kilo.
Die Trächtigkeit dauert bei Katzen ungefähr neun Wochen (63 – 67 Tage). Aus ethischen Gründen soll man trächtige Katzen nicht mehr kastrieren, wenn die vierte Trächtigkeitswoche erreicht ist. Wenn eine Katze schon im letzten Drittel der Trächtigkeit ist, sollte die Kastration aus ethischen Gründen auf einen Zeitpunkt nach der Geburt verschoben werden.
Nur bei verwilderten Katzen, die sich kaum einfangen lassen, kann die Kastration trächtiger Muttertiere unter Umständen vertretbar sein. Handelt es sich um herrenlose verwilderte Katzen mit großer Scheu vor dem Menschen, bei denen in der Tierarztpraxis eine Trächtigkeit im letzten Drittel festgestellt wird, besteht das Problem, dass das Einsperren solcher Tiere bis zur Geburt der Welpen und während der Säugezeit für das Muttertier einen erheblichen Stress darstellt. Würde man die trächtige Katze wieder aussetzen und kein zweites Mal einfangen können, könnte sich das Problem der Vermehrung wilder Katzen noch weiter vergrößern.
Das Landratsamt Neustadt unterstützt Kastrationen von herrenlosen streunenden Katzen aus dem Gebiet des Landkreises Neustadt/WN, die in Tierarztpraxen im Landkreis kastriert werden, mit einem pauschalen Zuschuss von 125 Euro für weibliche Tiere und 95 Euro für Kater bis zu einem Gesamtbetrag von 12.500 Euro pro Jahr. Die Kostenübernahme sollte vorab mit der Tierarztpraxis abgestimmt werden. Über diesen Unterstützungsbetrag hinausgehende Kosten können nicht vom Kastrationsprojekt des Landkreises übernommen werden.















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