Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis ist grundsätzlich verboten. Außer, man hat ein entsprechendes Attest. Das dachte sich wohl auch ein 20-Jähriger, der am Dienstag (16. Dezember) gegen 23.30 Uhr in Nittenau in der Brucker Straße durch Polizeibeamte einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Laut Polizeibericht legte der junge Mann bei der Kontrolle den Beamten ein ärztliches Attest vor, wonach ihm der Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt ist. Da seine angegebene "Konsumform" jedoch nicht den Vorgaben im ärztlichen Attest entsprochen habe, so heißt es im Polizeibericht, wurde die Weiterfahrt unterbunden. Außerdem ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nittenau
17.12.2025 - 08:24 Uhr
20-Jähriger in Nittenau unter Drogeneinfluss gestoppt
von Andreas Ascherl
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