Oberviechtach
27.05.2026 - 14:42 Uhr

Drohnenverbot auf dem Standortübungsplatz Oberviechtach

Auf dem Standortübungsplatz Oberviechtach sind Drohnenflüge strikt untersagt. Das Militär warnt vor den Gefahren und rechtlichen Konsequenzen.

Das Panzergrenadierbataillon 122 warnt davor, den militärischen Übungsplatz zu betreten. Symbolbild: jut
Das Panzergrenadierbataillon 122 warnt davor, den militärischen Übungsplatz zu betreten.

Der Standortälteste der Garnison Oberviechtach, Oberstleutnant Rayk Engel, weist die Bevölkerung auf die strengen Sicherheitsvorkehrungen auf dem Standortübungsplatz Oberviechtach hin. Das Gebiet ist ein militärischer Sicherheitsbereich, der durch Hinweisschilder gekennzeichnet ist. Hier wird sowohl bei Tag als auch bei Nacht geübt, und es können jederzeit Übungsschießen und der Einsatz von Lasern stattfinden. Wer die Grenzen des Übungsplatzes missachtet, begibt sich in Lebensgefahr, warnt Engel.

Gefahren und Verbote

Auf dem Übungsplatz finden Schießübungen sowie Übungen mit Ketten- und Radfahrzeugen statt. Das Berühren von Munition oder Munitionsteilen ist lebensgefährlich und wird strafrechtlich verfolgt. Auch die Verbindungsstraße zwischen der Grenzland-Kaserne und der Schießanlage gehört zum Übungsplatz. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, und Militärverkehr hat Vorrang.

Eltern und Lehrkräfte werden gebeten, Kinder über die Gefahren aufzuklären. Spaziergänger, Waldarbeiter, Jäger und Grundstücksanrainer dürfen das Gelände nicht ohne Genehmigung betreten. Das Verbot gilt auch für Motorcross- und Quad-Fahrzeuge, Radfahrer sowie Reiter. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt.

Strikte Regelungen für Drohnen

Besondere Regelungen gelten laut Pressemeldung auch für den Einsatz von Drohnen. Laut Paragraph 21h der Luftverkehrsordnung dürfen unbemannte Fluggeräte in oder über militärischen Anlagen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde betrieben werden. Das bedeutet: Es ist grundsätzlich verboten, eine Drohne über oder innerhalb einer militärischen Anlage in Betrieb zu nehmen oder zu betreiben. Ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern ist einzuhalten.

Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet und die Drohne beschlagnahmt werden.

Diese Meldung ist aus Informationen der genannten Organisation oder Behörde und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.

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