"Wir haben eine schallende Backpfeife erhalten", sagte Rechtsanwalt Mike Thümmler nach der Verhandlung beim Landgericht Amberg. Seiner Einschätzung nach wird es wohl darauf hinauslaufen, dass nach der am Freitagabend stattgefundenen Mitgliederversammlung der "Scharfschützen Oberviechtach" - einberufen von Albert Kiener - erneut das Gericht bemüht wird. Der Anwalt moniert eine fehlende Rechtssprechung in Bezug auf von Minderheiten einberufene Versammlungen.
Am Freitagvormittag trat Thümmler als Anwalt des Klägers (Schützengesellschaft "Scharfschützen") auf, flankiert von Zweiten Schützenmeister Günter Gilch und Spartenleiter Achim Schallmoser. Gegenüber nahm Erster Schützenmeister Albert Kiener mit seinem Anwalt Erwin Hollmann Platz. Richter Markus Fillinger war etwas irritiert: Er sei davon ausgegangen, dass Kiener "ohne Anwalt dasitzt". Nachdem auch 16 Zuhörer erschienen, wurde die Verhandlung in einen größeren Sitzungssaal verlegt. "Wir können es kurz machen. Denn was heute begehrt wird, kann so nicht erlassen werden", machte der Richter gleich eingangs deutlich. Dem Gericht lag ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor, mit dem Ziel der Suspendierung einer Organstellung (der Suspendierung des Ersten Schützenmeisters Albert Kiener, Anmerkung der Redaktion). Mit dem vorläufigem Entzug der Vertretungsbefugnis wolle man dem Hin und Her im Verein ein Ende bereiten, so Thümmler. Hintergrund: Laut Satzung kann jeder Schützenmeister die Vertretung alleine wahrnehmen. "Sie hätten einen Antrag an das Amtsgericht Schwandorf stellen können, bevor sie die außerordentliche Mitgliederversammlung für Juni einberufen haben", stellte Fillinger mit Blick zur Klägerseite fest. "Sie können jetzt nicht drei Monate später hergehen und das Gericht entscheiden lassen."
Richter bleibt hart
Und der Richter führte näher aus: "Wenn eine Minderheit eine Versammlung einberuft, kann der erste Vorsitzende diese absagen." Allerdings könne seiner Meinung nach die Versammlung trotzdem stattfinden, auch wenn der Vorsitzende diese torpediere: "Der Minderheit steht das Recht zu." Allerdings erwähnte er auch zwei gegensätzliche Literaturstellen und die Tatsache, dass bei Bamberger/Roth (BGB-Kommentar) nichts zur Ermächtigung stehe. Dies war auch ein Grund, warum sich Rechtsanwalt Thümmler ein Urteil wünschte. Doch Fillinger blieb hart: "Die Mitgliederversammlung ist das Organ, welches das Sagen hat. Das Gericht mischt sich nicht ein."
"Friedlich umgehen"
Der Antrag zur Suspendierung war beim Gericht eingegangen, bevor Albert Kiener zur außerordentlichen Mitgliederversammlung für 13. September einlud - mit Ankündigung seines Rücktritts und Neuwahl der gesamten Vorstandschaft (Punkt drei der Tagesordnung: Erklärung der Vorstandsmitglieder zur Niederlegung ihrer Ämter). Kieners Rücktritt war dann für den Richter wohl auch entscheidend, von einem Urteil abzusehen. Er riet dem Verein, den Antrag zurückzunehmen, was nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung dann auch erfolgte. "Wenn Ihnen das Ergebnis der heutigen Mitgliederversammlung nicht passt, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten", betonte Fillinger, bevor er dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegte. Seine Hoffnung: "Vielleicht löst sich jetzt alles in Wohlgefallen auf. Schauen Sie halt, dass sie friedlich miteinander umgehen."
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