Oberviechtach
31.05.2019 - 16:42 Uhr

Scharfschützen: Versammlung wie geplant

"Vereinsausschlüsse" und Absage der außerordentlichen Mitgliederversammlung verstoßen gegen Satzung

Zweiter Schützenmeister Günter Gilch sieht sich zur Klarstellung veranlasst. Bild: weu
Zweiter Schützenmeister Günter Gilch sieht sich zur Klarstellung veranlasst.

"Die Mitgliederversammlung findet wie geplant statt. Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die ihnen zustehenden Mitgliederrechte wahrzunehmen und die Möglichkeit zu einer Aussprache und zu einem Urteil über die offenen fragen zu nutzen", sieht sich der zweite Schützenmeister der Oberviechtacher Scharfschützen, Günter Gilch, zu einer Klarstellung veranlasst.

Wie in unserer Ausgabe vom Samstag, 25. Mai, ausführlich berichtet, hat zweiter Schützenmeister Günter Gilch für den 10. Juni um 14 Uhr im AWO-Mehrgenerationenhaus eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt. Darauf hin hat erster Schützenmeister Albert Kiener verlauten lassen: "Die Versammlung ist abgesagt. Gegen Dr. Gilch ist ein Vereinsausschluss erfolgt, er ist somit nicht vertretungsbefugt".

Günter Gilch schreibt nun: "Nachdem die Fragen bezüglich der weiteren Entwicklung im Schützenverein Oberviechtach durch einen Brief des 1. Schützenmeisters an die Mitglieder nicht weniger geworden sind, sehe ich mich nach Rücksprache mit unserem beratenden Justitiar zu einer Klarstellung aus unserer Sicht veranlasst". Zum Ausschluss von Vereinsmitgliedern bezieht sich Gilch auf den Paragrafen 3 c der Vereinssatzung. Daraus ergebe sich, dass das bisherige sogenannte "Ausschlussverfahren" satzungswidrig betrieben wurde, da Ausschlussbeschlüsse, die vor der Anhörung gefasst wurden, in der Satzung nicht vorgesehen seien.

Im Paragraf 6 (4) sei die Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen genau geregelt. Unter anderem heißt es darin, "dass außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen sind, wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangt wird". Diese Satzungsformulierung sei mit dem Passus "sind einzuberufen" erfreulich eindeutig und könne auch vom ersten Schützenmeister nicht uminterpretiert und ausgehebelt werden, so Gilch.

Und weiter: Die von den unterzeichnenden Mitgliedern beantragte außerordentliche Mitgliederversammlung sei satzungsgemäß mit Billigung des zuständigen Gerichts einberufen worden. In dem den "Oberpfalz-Medien" vorliegendem Schreiben des Registergerichts Amberg heißt es: "Der Antragsteller Dr. Gilch ist in seiner Funktion als 2. Schützenmeister Teil des Vereinsvorstands. Er kann daher unabhängig von den anderen Vorstandsmitgliedern eine Mitgliederversammlung wirksam einberufen". "Eine von mehr als 25 Prozent aller Mitglieder verlangte außerordentliche Mitgliederversammlung kann nach Auffassung unseres Justitiars nicht durch eine Gruppe um den 1. Vorsitzenden abgesagt werden. Bereits die Verweigerung einer beantragten außerordentlichen Mitgliederversammlung verstößt gegen unsere Vereinssatzung", stellt der zweite Schützenmeister klar.

Transparenz herzustellen ist nach Auffassung von Gilch und den unterstützenden Vereinsmitgliedern besonders beim Pachtvertrag, mit dem vom Schützenmeister zwei Schießstände in ein privatwirtschaftliches Pachtverhältnis durch ihn selbst überführt wurden. Es gebe mittlerweile vielen Vereinsmitgliedern zu denken, wenn ein Vereinsvorstand den satzungsgemäßen Anspruch seiner Vereinsmitglieder auf eine Mitgliederversammlung ignoriert und statt dessen mit "satzungswidrigen Ausschlussverfahren" gegen einige der Fragesteller vorgehe.

Die Mitgliederversammlung findet wie geplant statt. Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die ihnen zustehenden Mitgliederrechte wahrzunehmen.

Günter Gilch, Zweiter Schützenmeister

Günter Gilch, Zweiter Schützenmeister

 
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