Am vergangenen Sonntag gegen 10.24 Uhr packten Beamte der Autobahnpolizei Schwandorf an der B 22 im Bereich Teunz ihr Laserhandmessgerät für eine Geschwindigkeitsmessung aus. Hierbei wurde auch ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw und 3,5 Tonnen - Anhänger wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes beanstandet.
Bei der routinemäßigen Überprüfung der auf Verlangen vorgezeigten Dokumente zeigte sich, dass der 22-jährige Fahrer aus dem Landkreis Neustadt/WN lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. "Für das Gespann hätte er tonnagebedingt die Klasse BE benötigt", berichtet die APS. Auf dem dem Beifahrersitz saß der 51-jährige Halter des Pkw, welcher ebenfalls nur im Besitz der Klasse B war.
Die Polizei leitete gegen beide Männer ein Strafverfahren ein. Zum einen gegen den jungen Fahrer wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zum anderen gegen den Fahrzeughalter wegen Ermächtigung zum vorgenannten Straßenverkehrsdelikt. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden und der Anhänger am Kontrollort beziehungsweise Pendlerparkplatz abgestellt.













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