In der „Vogelschutzzeit“ zwischen 1. März und 30. September ist das Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken verboten. Deshalb sind die Mitarbeiter vom Bauhof neben Räum- und Streuarbeiten zurzeit mit dem Gehölzschnitt beschäftigt. Für die schweren und spektakulären Baumschnitte leisten die Baumkletterer Manfred Härtl und Hermann Prölß vom Maschinenring Unterstützung. Diese Art der Baumpflege ist wichtig.
Die Naturschutzbehörde legt schon bei der Planung eines neuen Baugebiets Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen fest. Diese Biotopflächen grenzen oft direkt an Wohngebiete, wie in den Baugebieten "Grün" oder "Viehhof". Der Rückschnitt solcher Gehölze kann nur in Ausnahmefällen durch eine Genehmigung der Unteren- bzw. Höheren Naturschutzbehörde erfolgen.
Solche Gehölze stehen unter besonderen Schutz, prägen den Ort und schaffen Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Wild-Tierarten. Die Marktgemeinde will die Gehölzbestände, insbesondere die Großbäume im Ort, erhalten.
Jede größere Schnittwunde birgt für den Baum ein erhöhtes Risiko einer Pilzinfektion und macht ihn anfälliger für Schädlinge und Krankheiten. Weißt ein Baum bereits Schäden auf, werden diese bei der Baumkontrolle festgehalten und je nach Dringlichkeit beseitigt.
Einmal im Jahr schneiden die Bauhof-Mitarbeiter daher die Sträucher im Straßenbegleitgrün, beispielsweise in der Weidener Straße, die Hecken und Ziersträucher im Friedhof, die Aussichtsplattform am Basaltkegel und Obstbäume, wie im Schlossgarten und neben den Fuß- und Radweg an der Scharlmühlstraße. Alle drei Jahre sind Feldhecken, wie unterhalb von Veilchen- und Rosenweg oder Grünthal und Bäume im Straßenbegleitgrün an der Reihe. Eigenmächtige Kappungen an Straßenbäumen werden mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet – wenn sie nicht von der Naturschutzbehörde genehmigt wurden. Diese Genehmigung kann als Eigentümer nur der Markt bewirken und sie wird nur erteilt, wenn die Verkehrssicherheit der Bäume beeinträchtigt ist.














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