Parkstein
09.02.2021 - 11:41 Uhr

Neue Berechnung der Parksteiner Grabgebühren

Der Markt Parkstein errichtet im Friedhof eine Urnengrabanlage. Im Hinblick auf diese Veränderung haben die Gräber unter anderem eine neue Nummerierung erhalten.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Urnenanlage werden die Gräber im Parksteiner Friedhof neu durchnummeriert. Nach Fertigstellung der Urnenanlage werden auch die Friedhofsgebühren neu berechnet. Dann wird die Quadratmetergröße der Gräber keine wesentliche Rolle spielen, vielmehr gibt es dann Einzel.-, Doppel-, Famlien- und Urnengräber. Archivbild: bey
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Urnenanlage werden die Gräber im Parksteiner Friedhof neu durchnummeriert. Nach Fertigstellung der Urnenanlage werden auch die Friedhofsgebühren neu berechnet. Dann wird die Quadratmetergröße der Gräber keine wesentliche Rolle spielen, vielmehr gibt es dann Einzel.-, Doppel-, Famlien- und Urnengräber.

Der Neuerlass der Satzung für den Friedhof Parkstein bringt Änderungen. Einstimmig billigte der Marktgemeinderat eine neue Nummerierung aller Gräber, die auch wegen des Neubaus der Urnengrabanlage notwendig geworden ist. Zudem werden laut Bürgermeister Reinhard Sollfrank nach Fertigstellung der Urnengrabanlage die Gebühren neu berechnet und gestaffelt. Die bisherige Berechnung nach Quadratmetern pro Grab sollen entfallen und sich stattdessen auf Einzel-, Doppel-, Familien- und Urnengrab aufgliedern.

Einstimmig erteilte der Marktgemeinderat zudem das gemeindliche Einvernehmen zu mehreren privaten Bauvorhaben. Dies waren die Bauanträge für den Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, Ahornweg 17, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Niederndorf 7, für den Neubau eines Carports, Wacholderweg 11 und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Mühlacker 8 (Hammerles), die Nutzungsänderung einer bisherigen Lagerfläche zur Schaffung von Arbeitsplätzen in einem Gebäude im Werk 22 Nord, der Firma Witron.

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Beteiligung an der Bürgerenergiegenossenschaft Parkstein. Dafür wird ein Anteil von 500 Euro erworben. Unisono fiel auch die Entscheidung zur dritten Satzungsänderung des Bebauungsplanes GE Ost II. Bürgermeister Reinhard Sollfrank verlas dazu die zuletzt abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen einzelner Behörden, über die der Marktgemeinderat jeweils einzeln abstimmte. Einwendungen und Anregungen von Bürgern waren nicht gekommen.

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Pirk05.02.2021
 
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