Pfreimd
04.05.2020 - 22:25 Uhr

Süd-Ost-Link: Frist bis 8. Mai

Wegen der Corona-Pandemie sind Antragskonferenzen zum Süd-Ost-Link für die Abschnitte Pfreimd und Nittenau ausgefallen. Nun können Einwände schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist läuft.

Zwei Prototypen für Erdkabel mit drei Adern unter einer Hochspannungsleitung. Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Zwei Prototypen für Erdkabel mit drei Adern unter einer Hochspannungsleitung.

In den Planfeststellungsverfahren zu den Abschnitten D1 (Pfreimd bis Nittenau) und D2 (Nittenau bis Pfatter) des Gleichstromvorhabens Süd-Ost-Link waren für April öffentliche Antragskonferenzen geplant. Diese Konferenzen sind ausgefallen und werden nachgeholt. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern, will die BNetzA einen vorläufigen Untersuchungsrahmen erlassen. Bei dessen Erstellung sollen bereits möglichst viele Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Diese können digital oder schriftlich an folgende Adressen übermittelt werden: Per Mail an vorhaben5[at]bnetza[dot]de oder per Post an:Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn. Die Bundesnetzagentur werde im vorliegenden Fall sämtliche bis zum 8. Mai 2020 eingehenden Hinweise für die Entscheidung über die vorläufigen Untersuchungsrahmen auswerten und würdigen. Für den Fall, dass die nachzuholenden

Video der Netzagentur zur Bürgerbeteiligung

Antragskonferenzen neue Erkenntnisse ergeben, behält sich die Bundesnetzagentur selbstverständlich eine Ergänzung der Untersuchungsrahmen vor. Der Untersuchungsrahmen ist ein "Aufgabenheft" für den Vorhabensträger Tennet. Für beide Anschnitte sind die Trassenkorridore festgelegt. Im laufenden Planfeststellungsverfahren geht es nun um den parzellengenauen Verlauf der Erdkabel.

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