Kommunale Wärmeplanung: Hinter diesen nüchternen Worten steckt ein Kraftakt, dem sich nun auch die Stadt Pressath stellt. Bis 30. Juni 2028 haben Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern Zeit, die Grundlagen für eine klimaneutrale Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erarbeiten. Dieses gesetzlich vorgegebene Ziel soll zur Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland beitragen. Pressath plant, dieses Ziel gemeinsam mit dem Bayernwerk-Netz und dem Rosenheimer Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) sogar zwei Jahre früher zu erreichen, um Fördergelder nach dem Bundes-Wärmeplanungsgesetz zu erhalten.
Beim Auftaktgespräch zur Pressather Wärmewende wurde im Dostlerhaus ein Kooperationsvertrag unterzeichnet. „Wir freuen uns, mit dem Bayernwerk einen Partner zu haben, mit dem wir auch bei anderen Projekten konstruktiv zusammengearbeitet haben“, sagte Bürgermeister Bernhard Stangl gegenüber Markus Windisch und Tobias Eckardt vom Energienetzbetreiber.
Ziel: Klimaneutralität
Stangl erinnerte an das letzte gemeinsame Projekt: die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vor zwei Jahren. „Das erspart der Stadt beträchtliche Stromkosten und läuft unauffällig und reibungslos.“ Tobias Eckardt betonte, dass die Wärmewende ein wesentlicher Teil der Bemühungen sei, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Im Jahr 2023 wurden 18,8 Prozent der Wärmeenergie in Deutschland aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Dieser Anteil soll in den nächsten Jahren stetig steigen.
Der Ausbau ökologischer Wärmeversorgungsnetze spiele dabei eine wichtige Rolle, sagte Eckardt und lobte den bereits erstellten Energienutzungsplan der Stadtverwaltung Pressath. „Auf diesem Datenmaterial können wir aufbauen.“ Bei der Planung solle Wert darauf gelegt werden, lokale Akteure einzubeziehen und sinnvolle Handlungsfelder zu erschließen.
Der Anschluss an ein Wärmenetz ermögliche Gebäudeeigentümern die Erfüllung der seit 2024 geltenden Forderung, dass häusliche Heizenergie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen muss. „Seit 2024 gilt dies für Neubauten; spätestens ab Juli 2028 unter anderem auch bei einem notwendig werdenden Austausch nicht mehr reparaturfähiger Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden“, erklärte Eckardt. Wenn eine Kommune Potenzialgebiete für den Wärmenetzbau ausweist, könnte das 65-Prozent-Erfordernis beim Heizungstausch schon eher gelten – nämlich einen Monat nach förmlicher Ausweisung des künftigen Wärmenetzgebietes. „Es gibt aber Übergangsregelungen.“
Eckardt stellte klar, dass die Abgrenzung von Wärmenetz-Potenzialgebieten die Gemeinde nicht verpflichte, ein solches Netz zu bauen. „Die Wärmeplanung beschreibt Umsetzungsoptionen und trägt so zur Planungssicherheit bei.“ Die Detailplanung zur Machbarkeit und Umsetzung und die Erarbeitung ‚gebäudescharfer‘ Empfehlungen und Vorschriften liege allein in der Entscheidung der Stadt.
Bürgerinfo geplant
Eckardt und der INEV-Projektmanager für Energie- und Klimaschutzberatung Adrian Hausner skizzierten anschließend die Planungsgrundlagen und Schritte von der Eignungsprüfung über Bestands- und Potenzialanalysen bis hin zum Zielszenario und zur Umsetzungsstrategie. Arbeits- und Steuerungsgruppen bei der Kommunalverwaltung, Runde Tische aus Vertretern von Industrie, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie Akteure aus dem Kreis der Bürgerschaft würden kontinuierlich in die Planung eingebunden.
Für dieses Jahr sind eine Zwischenpräsentation vor dem Stadtrat im Mai, eine Bürgerinformationsveranstaltung im Oktober sowie Sitzungen der Runden Tische im März und August geplant. Zum Jahresende soll das Endergebnis vor dem Stadtrat präsentiert werden. Die Ergebnisse würden alle fünf Jahre neu geprüft und fortgeschrieben, kündigten Eckardt und Hausner an.
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