Püchersreuth
20.02.2019 - 11:08 Uhr

Wertschätzung für Ortsfeuerwehren

"Solange eine Ortsfeuerwehr ihre Pflichtaufgaben erfüllt, darf sie nicht aufgelöst werden." Das betont Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag. Aber wie ist es mit gemeindliche verordneten Zwangsfusionen?

Wilfried Schober bricht im Seminar der Hanns-Seidel-Stiftung reine Lanze für die Ortsfeuerwehren. Bild: pi
Wilfried Schober bricht im Seminar der Hanns-Seidel-Stiftung reine Lanze für die Ortsfeuerwehren.

„Die Feuerwehren haben mit Personalsorgen zu kämpfen“, gab Georgenbergs Altbürgermeister und Tagungsleiter Albert Kick im Tagesseminar der Hanns-Seidel-Stiftung im Hotel „Igel“ zu bedenken. "Bei uns läuft es sehr gut", merkte hingegen Püchersreuths Bürgermeister Rudolf Schopper an, fügte aber hinzu: „Es geht nur miteinander.“ Bei dieser Bandbreite der Äußerungen kam die Feststellung des beim Bayerischen Gemeindetag seit 21 Jahren tätigen Referenten zum Bestandsschutz der Feuerwehren gerade recht. „Organisatorisch selbstständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile einer Gemeinde sind zu erhalten, soweit sie ihre Aufgaben erfüllen können“, betonte Schober. Und ergänzte: „Solange eine Ortsfeuerwehr personell in der Lage ist, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, kann sie nicht aufgelöst werden. Eine Zwangsfusion per Gemeinderatsbeschluss ist rechtswidrig.“

Und mit der Aussage „Die Feuerwehr ist in der Gemeinde die Institution, die am letzten das Licht ausmacht“, unterstrich der Jurist die große Wertschätzung für die Wehren in Bayern. Allerdings besteht seinen Worten zufolge inzwischen die Möglichkeit, den Brandschutz und technischen Hilfsdienst durch Feuerwehr-Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschafts-Feuerwehren zu erfüllen. „Das geht aber nur mit der Zustimmung der Feuerwehren“, wies er hin. „Der Bestandsschutz bleibt erhalten.“

Die so genannte „Zehn-Minuten-Hilfsfrist“ bezeichnete der Referent als „unverbindliche Planungsgröße". Sie sei ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Frage, wie eine Feuerwehr ausgestattet sein muss, zum Beispiel bei der Anschaffung von Fahrzeugen. Rechtsverbindlich sei sie jedoch nicht.

Eindringlich appellierte Schober an die Kommandanten, rechtzeitig geeignete Leute auch für Führungsaufgaben aufzubauen. Dass sich immer mehr Frauen sich in den Feuerwehren engagieren, sah er positiv. Eine kommunale Pflichtaufgabe ist laut Schober der Kostenersatz nach Feuerwehr-Einsätzen. Verzichten könne eine Gemeinde aber etwa dann, „wenn sich die Zahlung auf den Schuldner äußerst belastend auswirkt oder familiäres Leid vorliegt“.

In Bezug auf die den Gemeinden obliegende Brandsicherheitsschau gab der Jurist den Rat, bei Verdachtsfällen unbedingt tätig zu werden. Dazu riet er, eine „kleine Kommission“ mit den Kommandanten, dem Kaminkehrermeister, einem Baukontrolleur des Landratsamtes und der Verwaltung zu bilden. „Das sollte einmal im Jahr geschehen.“ Außerdem riet er: „Bitte dokumentieren Sie alles.“

Die Zehn-Minuten-Hilfsfrist ist eine unverbindliche Planungsgröße. Sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

Wilfried Schober

 
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