Zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe ist ein 41-jähriger Frührentner aus dem Kreis Regensburg verurteilt worden, weil er seiner todkranken Lebensgefährtin eine Überdosis Heroin gespritzt hat. Das Landgericht Regensburg sprach ihn am Freitag wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung mit Tränen in den Augen.
Der 41-Jährige hatte seiner unheilbar an Gebärmutterhalskrebs erkrankten und nicht mehr ansprechbaren Lebensgefährtin die 55-fache Menge einer tödlichen Dosis verabreicht - davon sprach ein Rechtsmediziner. Kurz darauf starb die 27-Jährige, die wie der Angeklagte dem Drogenmilieu zuzuordnen ist.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung verwies der Gerichtsvorsitzende darauf, dass eine straffreie "indirekte Sterbehilfe" - wie von den Verteidigern in ihren Plädoyers geltend gemacht - nicht in Betracht kommt, da zu einer solchen nur ein Arzt berufen ist. Auch eine Tötung auf Verlangen, welche strafbar ist, komme nicht in Betracht, da die Verstorbene nicht mehr in der Lage war, einen solchen Wunsch auszusprechen. Zudem sei das Handeln des Angeklagten nicht mehr geboten gewesen, da seine im Sterben liegende Lebensgefährtin am nächsten Tag in einer Palliativklinik aufgenommen werden sollte. Der Gerichtsvorsitzende hob allerdings auch hervor: "Was der Angeklagte in der Zeit für seine Lebensgefährtin getan hat, kann man gar nicht hoch genug würdigen." Der 41-Jährige habe seine kranke Freundin jahrelang aufopfernd gepfelgt.
Zweifel hatte das Gericht, ob der Angeklagte durch sein Handeln tatsächlich das Leben der Verstorbenen abgekürzte, wovon die Staatsanwaltschaft ausging. Fest steht, dass sich die Frau bereits im Sterbevorgang befand. Nach Einschätzung des Rechtsmediziners stand ihr Tod unmittelbar bevor. "Hochwahrscheinlich" sei dieser durch die Heroingabe beschleunigt worden. Ebenso möglich sei es aber auch, dass der Tod durch multiples Organversagen eintrat, bevor das Heroin wirkte. Daher kam nur eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Totschlags angeklagt und am Ende wegen Totschlags in einem minderschweren Fall eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Sie werden gegen das Urteil aber kein Rechtsmittel einlegen, erklärten sie im Anschluss außerhalb des Gerichtssaals. Bleibt abzuwarten, wie sich die Staatsanwaltschaft entscheidet.
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