Keine Einigung im Schleuser-Prozess

Regensburg
04.06.2020 - 19:08 Uhr

Ein Iraker soll Personen unerlaubt nach Deutschland geschleust haben. Zunächst sprach das Landgericht Weiden ein Urteil. Dann wurde der Fall vom Bundesgerichtshof an das Landgericht Regensburg verwiesen. Ein Urteil soll es im Juni geben.

Ein 39-jähriger Iraker soll insgesamt 98 Menschen unerlaubt nach Deutschland geschleust haben. Das Urteil soll im Juni fallen.

Seit April muss sich ein 39-jähriger Iraker vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Fritz Kammerer erneut verantworten. Er war im vergangenen Jahr vom Landgericht Weiden wegen unerlaubter Einschleusung von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Außerdem wurde die Einziehung des vereinnahmten Bargeldes von insgesamt 465 300 Euro angeordnet. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben und an das Landgericht Regensburg verwiesen.

Nachweislich 98 Iraker, Iraner, Syrer und Türken hätte der Angeklagte in seiner Wohnung in Bulgarien beherbergt, nachdem sie von Schleppern bis dorthin gebracht worden waren. Von hier aus habe der Angeklagte die Vermittlung des Weitertransports übernommen.

Landgericht prüft Tatidentität

Die Geschleusten seien zwischen Juli 2017 und Januar 2018 nach ihren Transporten bei Pleystein, Theisseil und Arnschwang ausgesetzt worden. Eine Handyauswertung habe zum Angeklagten und seinen Komplizen geführt. Der Angeklagte wurde in Bulgarien festgenommen und kam in Auslieferungshaft. Seit März 2018 sitzt er in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. Das Landgericht Regensburg muss nun prüfen, ob Tatidentität mit den Vorwürfen der zunächst in Weiden verhandelten Anklage besteht. Allerdings seien die Akten in Bulgarien nicht auffindbar und auch der damals zuständige Richter nicht mehr im Amt. Auch eine Zeugenvernehmungen hätte nicht viele Erkenntnisse gebracht.

Staatsanwalt Dr. Marco Heß blieb am Mittwoch bei seiner Ersteinschätzung, dass keine Tatidentität vorliegt. Laut einem Verbindungs-Polizeibeamten in Sofia sei dort nur die Einschleusung von der Türkei nach Bulgarien erfasst worden, nicht jedoch der Weitertransport nach Deutschland. Zudem stelle sich die Frage, ob die in Bulgarien angeordnete Verurteilung überhaupt Beachtung finden darf, da diese ohne Anhörung des Angeklagten und ohne Zeugenvernehmungen ergangen sei. Als Indiz für seine Rechtsauffassung sah Heß die Auslieferung des Angeklagten an die deutschen Behörden. In der Rechtsfolge solle es daher bei der Entscheidung des Landgerichts Weiden bleiben.

Urteil am 9. Juni

In seinem Plädoyer vertrat der Verteidiger eine konträre Meinung. Er beantragte, die Vorwürfe von 2017 durch Urteil einzustellen. Für die verbleibenden Vorwürfe von 2018 hielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen. Das Urteil soll am 9. Juni verkündet werden.

Oberpfalz28.04.2020
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