Das Hauptzollamt Regensburg hat in einem Taxibetrieb im Stadtgebiet Regensburg Schwarzlohnzahlungen aufgedeckt. Über dreieinhalb Jahre hinweg beschäftigte der Betrieb mehrere Arbeitnehmer, ohne sie ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Die Löhne wurden teilweise oder vollständig schwarz ausgezahlt, wodurch die Unternehmerin rund 100.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einsparte.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu 17 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich erhielt sie ein Tätigkeitsverbot nach den Vorgaben des GmbH-Gesetzes und des Aktiengesetzes. Eine Eintragung in das Gewerbezentralregister erfolgt ebenfalls. René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Ein Tätigkeitsverbot und die Eintragung in das Gewerbezentralregister sind klare Signale: Wer seine Pflichten verletzt, kann kein Unternehmen mehr führen und verliert an gewerberechtlicher Zuverlässigkeit.“
Diese Meldung basiert auf Informationen des Hauptzollamts Regensburg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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