Einmal mehr kritisierte der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs am Mittwoch vor dem Landgericht die Arbeitsweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft scharf - vor allem Fehler bei der Verschriftung zahlreicher abgehörter Telefonate, Fehler bei der Mitschrift von Verhören, die Gründe für seine Verhaftung und die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus kritisierte er das Gesetz zur Parteienfinanzierung und forderte, angesichts der aktuellen Gesetzeslage müssten Parteispenden verboten werden. Schließlich seien Parteien angehalten, Spenden einzuwerben. Aber ohne Spenden, so Wolbergs, müssten die Parteien aus Steuergeldern bezahlt werden. Das würden die Bürger wohl nicht wollen.
Bereits am Dienstag hatte Wolbergs mit seinem letzten Wort begonnen. Am 17. Juni ist die Urteilsverkündung in dem seit Herbst 2019 laufenden zweiten Korruptionsprozess vorgesehen. Es geht um Parteispenden während des Kommunalwahlkampfes 2014. Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vor. Er weist dies zurück. Sein Verteidiger plädierte auf Verfahrenseinstellung beziehungsweise Freispruch.
In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.















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