Der Zoll hat bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen kontrolliert und dabei 2312 junge Cannabispflanzen sichergestellt. Nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg lagen die Pflanzen in zwei Fahrzeugen und waren für 729 Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland bestimmt. Die meisten Besteller hätten ein bis zwei Pflanzen geordert, die größte Einzelbestellung habe 72 Pflanzen umfasst.
Die Sendungen seien überwiegend als Stecklinge deklariert gewesen. Tatsächlich seien die Pflanzen laut Hauptzollamt aber bereits eingepflanzt und zu eigenständigen jungen Cannabispflanzen herangewachsen. Damit habe es sich nicht mehr um Stecklinge, sondern um Setzlinge gehandelt. Nach dem Konsumcannabisgesetz gelten echte Stecklinge als Vermehrungsmaterial, Setzlinge dagegen bereits als Cannabispflanzen, deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist.
Gegen 729 Empfängerinnen und Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den Versender kam ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis hinzu. Insgesamt wurden 730 Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben. Die sichergestellten Pflanzen sollen nach Abschluss der Verfahren vernichtet werden.















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