Reuth bei Erbendorf
16.03.2021 - 09:33 Uhr

Bebauungsplanänderung ermöglicht vier neue Bauplätze

Die Reuther Gemeinderäte beschlossen in ihrer jüngsten Sitzung, Bauwilligen weitere Bauplätze anzubieten. Außerdem ging es auch um die Anpassung der Kostensätze für Feuerwehr-Leistungen.

Nachdem im Reuther Baugebiet "Beckenacker" alle Parzellen verkauft sind, ermöglicht eine Bebauungsplanänderung in Letten vier neue, attraktive Bauplätze. Bild: ang
Nachdem im Reuther Baugebiet "Beckenacker" alle Parzellen verkauft sind, ermöglicht eine Bebauungsplanänderung in Letten vier neue, attraktive Bauplätze.

Nachdem im Reuther Baugebiet "Beckenacker II Ost" auch die letzten drei Parzellen verkauft wurden, macht sich der Gemeinderat schon länger Gedanken, inwieweit man Bauwilligen im Gemeindebereich Baugrundstücke anbieten könnte. Eine dieser Möglichkeiten eröffnete sich in Letten durch den Ankauf der 2290 Quadratmeter großen Fläche in der Ecke Mühlenweg/Friedenfelser Straße. Auf diesem Areal sind zwei Bauplätze möglich, weitere zwei können ebenfalls in Letten auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Schustergasse, auf dem sich ein kaum mehr genutzter Spielplatz befindet, entstehen. Mit dem einstimmig gefassten Aufstellungsbeschluss für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes und dem Billigungsbeschluss für den vorliegenden Planentwurf schufen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung die entsprechenden Voraussetzungen.

Auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes musste das Gremium eine Satzung neu erlassen, in der in erster Linie der Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen, wie Sicherheitswachen, missbräuchliche Alarmierungen, Fehlalarme und dergleichen der gemeindlichen Feuerwehren geregelt ist. Da die derzeit noch geltenden Ansätze doch schon einige Jahre zurückliegen, galt es, die Stundensätze auf einen aktuell realistischen Stand festzulegen. Beim Neuerlass der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, die am 1. April dieses Jahres in Kraft tritt und für die nächsten 20 Jahre Gültigkeit haben soll, geht es aufgrund einer Gesetzesänderung um damit verbundene Rechtslagen.

Einstimmig beschlossen die Räte auch den Widerruf der im Dezember 2016 gefassten Optionserklärung zur Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde. Die dadurch künftig möglichen Vorsteuerabzüge könnten für die Gemeinde bei den geplanten Projekten wie der Revitalisierung des Metzgerei-Gasthofes in Premenreuth und des Radler-Cafés im Bahnhof finanzielle Vorteile ermöglichen.

Reuth bei Erbendorf11.02.2021

Unter dem Thema Baurecht stimmte das Gremium den Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans beim bereits eingereichten Bauantrag über den Anbau eines Wintergartens und einer überdachten Terrasse an das bestehende Wohnhaus in der Josef-Schricker-Straße in Letten zu, nachdem die Antragsteller die Nachforderungen der Baubehörde im Landratsamt erfüllt hatten. Zustimmung gab es ebenso für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Premenreuth.

Auch zum Antrag eines Schachtbaus zum Einbau einer Hackschnitzelfördertechnik auf der gemeindeeigenen Flurnummer 42/0 gab es keine Einwände, ebenso zu einem Gestattungsvertrag mit der Firma Green City. Letzterer gestattet der Firma die Kabelverlegung auf gemeindlichem Grund bei entsprechenden Entschädigungszahlungen. Letztlich kamen die Gemeinderäte einem kurzfristig eingegangenen Ansuchen der Blaskapelle Reuth um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung einer neuen Tuba mit dem Zuschuss von 1000 Euro nach.

 
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