Die Umgestaltung des Bürgerhauses mit einem barrierefreien Zugang und einer behindertengerechten Toilettenanlage ist in greifbarer Nähe gerückt. Allerdings stimmten lediglich fünf Mitglieder im Gemeinderat für die Variante mit einem Treppenschrägaufzug mit Rollstuhlplattform vom Untergeschoss über ein Zwischenpodest zum Obergeschoss als anerkannte rollstuhlgerechte Barrierefreiheit.
Mit Blick auf dieses Vorhaben informierte Bürgermeister Johannes Schmid, dass das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz im Rahmen der einfachen Dorferneuerung eine Förderung von 80 Prozent in Aussicht gestellt habe. Nach seinen Worten gelte es, das Bürgerhaus attraktiv zu gestalten. Zur Umgestaltung hatte Diplom-Ingenieur Günther Lenk vom gleichnamigen Architekturbüro in Eschenbach dem Gremium vier Varianten mit den jeweils geschätzten Kosten vorgestellt. Der ursprüngliche Entwurf, vom Hutweg über den Grünstreifen zur Giebelseite des Bürgerhaues einen barrierefreien Zugang zu schaffen, ist nun endgültig vom Tisch.
Rampe oder Sitzlift?
Die erste vorgestellte Variante sah eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses durch eine Rampe mittig an der Südseite des Bürgerhauses vom Hutweg aus über den Generationenpark vor sowie den Umbau einer barrierefreien Toilettenanlage im Erdgeschoss. Die Kosten wurden auf 85 000 Euro geschätzt. Die günstigste, auf 11000 Euro geschätzte Variante war ein Sitzlift bei einer Außentreppe zum Untergeschoss. Dies wurde allerdings als keine anerkannte rollstuhlgerechte Barrierefreiheit bezeichnet. Dies gilt auch für den dritten Entwurf mit einem Kurventreppenlift vom Untergeschoss mit Zwischenpodest zum Erdgeschoss mit geschätzten Kosten in Höhe von 28 500 Euro.
Als vierte Möglichkeit, wiederum eine anerkannte rollstuhlgerechte Barrierefreiheit, wurde ein Treppenschrägaufzug mit Rollstuhlplattform vom Untergeschoss über ein Zwischenpodest zum Obergeschoss vorgeschlagen. Ferner ein barrierefreier Umbau der Toilettenanlagen im Erdgeschoss sowie ein Umbau der Eingangstür mit einem Taster zum Öffnen. Die hierfür geschätzten Kosten betragen 40 500 Euro. Der Planer bezeichnete die vorgestellten Varianten als verschiedene Denkanstöße. Diese könnten bei einer Detailplanung entsprechend ergänzt sowie geändert werden.
Zwei Varianten fallengelassen
In der Diskussion wurden die beiden Varianten, die keine anerkannte rollstuhlgerechte Barrierefreiheit bringen würden, nicht näher in Betracht gezogen. Für Bürgermeister Johannes Schmid galt es, eine Entscheidung für eine der beiden zur Auswahl stehenden Vorschläge herbeizuführen und noch heuer eine Förderung zu beantragen. Für die teuerste Variante, mit der Erschließung des Erdgeschosses mit einer Rampe an der Südseite des Bürgerhauses, votierten vier Räte. Der Vorschlag mit dem Einbau eines Treppenschrägaufzuges mit Rollstuhlplattform vom Untergeschosse über ein Zwischenpodest zum Obergeschoss, dem Umbau einer barrierefreien Toilettenanlage im Erdgeschosse sowie dem Umbau der Eingangstür fand mit fünf Befürworten die knappe Mehrheit.
Barrierefreiheit
Das Ziel Barrierefreiheit beschreibt den Abbau von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen im Alltag. In Häusern und Wohnungen sind diese baulicher Art. Die Beauftragte der Staatsregierung für Belange für Menschen mit Behinderung erläutert Beispiele:
• Eine Treppe ist ein Hindernis für Menschen im Rollstuhl. Oder für ältere Menschen, die nicht mehr gut gehen können.
• Schmale Türen sind auch eine Hürde für Menschen im Rollstuhl.
• Hohe Türklinken oder Lichtschalter stellen ebenfalls Hindernisse für Menschen im Rollstuhl dar.
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