Ab 1. Januar gibt es zahlreiche Änderungen bezüglich der Altersteilzeit. Bisher gilt die Regelung, dass der frühestmögliche Antritt zur Altersteilzeit sieben Jahre vor dem Regel-Pensionsalter möglich ist und die maximale Dauer der Altersteilzeit mit fünf Jahren begrenzt ist, erklärte die Rednerin.
Diese Bestimmung soll nun durch eine geplante Gesetzesänderung dahingehend geändert werden, dass das Zugangsalter für Frauen von derzeit 53 Jahren und Männern von derzeit 58 Jahren in zwei Schritten angehoben wird. Ein weiteres Thema war die Rentenreform. Ein Rentenpaket soll ab 2019 gelten und verspricht Verbesserungen für Mütter, Geringverdiener und die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Der Gesetzesentwurf beinhaltet vier Kernthemen, so die "doppelte Haltelinie", Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, eine Ausweitung der Mütterrente sowie eine neuer "Übergangsbereich" für geringfügig Beschäftigte.
Gleichzeitig legt sich die Bundesregierung gesetzlich fest, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2025 nicht über 20 Prozent zu erhöhen. Der sogenannte Übergangsbereich zwischen einen Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ausgeweitet.
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