Die Stadt Schnaittenbach erhebt ihre Erschließungsbeiträge auf der Grundlage einer Satzung, die aus dem Jahr 1991 stammt und auf einer Ermächtigungsgrundlage beruht. Wie bei der Sitzung des Stadtrats bekanntgegeben wurde, hat der kommunale Prüfungsverband darauf hingewiesen, dass die Stadt die Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen sollte. Das diene der Rechtssicherheit. Das Gremium beschloss diese Änderung, die die Straßen in neueren Baugebieten betrifft, und hielt sich dabei an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.
Mehr Debattierbedarf bestand beim Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen für Ausgleichsmaßnahmen durch die Ausweisung von Baugebieten. Auch die wurde letztlich beschlossen (14:2), nach den Vorgaben der Regierung blieb dem Stadtrat letztlich auch gar keine andere Wahl.












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