Der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbänden haben vereinbart, dass das Land und die Kommunen den Trägern der Mittagsbetreuung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, mit denen die Träger den Eltern die Beiträge für die Monate Januar bis März 2021 erstatten können. Der Anteil der Kommunen beträgt 30 Prozent, maximal 20 Euro (reguläre Mittagsbetreuung) beziehungsweise 33 Euro (verlängerte Mittagsbetreuung).
Unter diesem Gesichtspunkt hat der Ortsverein Hirschau der Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Erstattung von Teilnehmerbeiträgen für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Schnaittenbach beantragt. Laut Kostenaufstellung der AWO beträgt der kommunale Gesamtanteil für die Monate Januar bis März 2021 insgesamt 952,20 Euro. Bei dieser Erstattung von 30 Prozent handelt es sich um eine freiwillige Förderung ohne Rechtsanspruch, die der Stadtrat einstimmig genehmigte.
Ebenso einstimmig ging der Antrag des AWO-Ortsvereins Hirschau auf Übernahme des Fehlbetrags der Mittagsbetreuung in der Grundschule Schnaittenbach für das Schuljahr 2019/20 durch. Die Einnahmen betrugen laut AWO im Schuljahr 2019/20 rund 31 000 Euro, die Ausgaben beliefen sich auf 36 000 Euro, den Fehlbetrag von 4925,30 Euro übernimmt die Stadt Schnaittenbach. Der Fehlbetrag sei deshalb zustande gekommen, hieß es in der Begründung, weil kein Praktikant des freiwilligen sozialen Jahres zur Betreuung zur Verfügung gestanden sei. Darüber hinaus sei aufgrund der Corona-Pandemie ein erhöhter Hygieneaufwand zu bewältigen gewesen, was einen gesteigerten Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwand zur Folge gehabt habe.
Ein weiterer Zuschussantrag lag dem Stadtrat von der Firma Kraus-Linie vor. Das Omnibusunternehmen wollte von der Stadt die anteiligen Bereitstellungskosten im freigestellten Schülerverkehr für die Monate Januar bis März 2021 erstattet haben. Aufgrund der angeordneten Schulschließung hatte es ausschließlich Distanzunterricht sowie eine Woche Präsenzunterricht für die Grundschüler gegeben. Deshalb waren die Busfahrten im freigestellten Schülerverkehr entfallen. Nach der von der Omnibusfirma eingereichten Kostenaufstellung beläuft sich der beantragte Erstattungsbetrag für die Bereitstellung 3328 Euro, den der Stadtrat einstimmig genehmigte.
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