15 Jahre lang wurden die Wassergebühren in der Gemeinde Schönsee nicht kalkuliert. In der Stadtratssitzung am Dienstag stellte nun Bettina Radlbeck von der Kommunalberatung aus Straubing die Globalkalkulation der Wassergebühren (Herstellungsbeiträge und Verbrauchsgebühren) vor.
Herstellungsbeitrag
Zunächst ging sie auf den Beitrag für die Anschlussgebühr ein. Der umlegungsfähige Herstellungsaufwand (ohne Verbesserungen oder Erneuerungen) beläuft sich auf rund 3,6 Millionen Euro. Wie Radlbeck ausführte wurde bei der Berechnung der Herstellungsbeiträge eine Grundstücksfläche von 1,168 Millionen Quadratmeter und eine Geschossfläche von 471 000 Quadratmeter zugrundegelegt. Seit April 2001 erfolgt die Umlegung zu je 50 Prozent. Der Anstieg ist nach 20 Jahren enorm: Der Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche erhöht sich von bisher 98 Cent auf 1,55 Euro (rund 58 Prozent) und bei der Geschossfläche von 2,96 Euro auf 4,32 Euro (rund 46 Prozent). Die Pauschale für die Anschlussgebühr in Höhe von 654,45 Euro wird in der Satzung nicht verändert.
Das Minus auffangen
Moderat ist dagegen die Erhöhung bei den Wassergebühren. "Diese sollen kostendeckend erhoben werden", schickte die Expertin voraus. Die letzte Gebührenänderung liegt 16 Jahre zurück. Seit 2004 kostet der Kubikmeter Trinkwasser im Gemeindebereich 52 Cent. Der Vierjahreszeitraum von 2015 bis 2018 schloss mit einem Minus von 2500 Euro. Deshalb müssen laut Bettina Radlbeck die nächsten vier Jahre jeweils zusätzlich 616 Euro mitfinanziert werden. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 ergab die Neukalkulation einen durchschnittlichen Wasserpreis von 62 Cent je Kubikmeter (Erhöhung 19,23 Prozent). Nachdem ein Stadtratsbeschluss vorliegt, kann die Verbrauchsgebühr bereits rückwirkend zum 1. Juli 2019 angehoben werden und zwar auf 57 Cent. Heuer kostet der Kubikmeter Trinkwasser 60 Cent, nächstes Jahr 65 Cent und in 2022 schließlich 66 Cent. Das Fachbüro hat einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 165 000 Kubikmeter angesetzt.
"Seit 2004 sind mehrere Vierjahres-Zeiträume vorbeigegangen. Wir wissen also nicht, ob wir die Anlage kostendeckend betrieben haben", stellte Thomas Schiller fest. "Finden Sie diese Situation oft vor?", wollte er von Bettina Radlbeck wissen. "Sie sind da nicht alleine", gab diese zur Antwort. Auf Nachfrage erklärte sie, dass die Rechtsaufsicht des Landkreises die kostendeckende Erhebung der Gebühren überwache. Eine Frage von Hans Schieber beantwortete die Expertin damit, dass sie sich nicht dazu äußern könne, ob und wie viel in Schönsee draufgezahlt wurde.
Bürgermeisterin Birgit Höcherl regte an, in der Sitzung auch gleich die Wassergebührensatzung und die Beitragsatzung zu beschließen. Dies erfolgte dann auch ohne Gegenstimmen. Übrigens: Die Zähler-Grundgebühr bleibt unverändert. Und alle genannten Beiträge und Gebühren verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Info
Herstellungsbeitrag:
Der Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche erhöht sich von bisher 98 Cent auf 1,55 Euro und bei der Geschossfläche von 2,96 Euro auf 4,32 Euro.
Verbrauchsgebühr:
Die Gebühr wird im Vierjahreszeitraum 2019/2022 schrittweise angehoben. Von bisher 52 Cent je Kubikmeter Trinkwasser werden rückwirkend ab 1. Juli 2019 nun 57 Cent erhoben. 2020 sind es 60 Cent, 2021 beläuft sich die Verbrauchsgebühr auf 65 Cent und in 2022 schließlich auf 66 Cent.













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