Der Entschluss, sich für das Bürgermeisteramt zu bewerben, sei endgültig erst vor gut einer Woche gefallen, sagte Bayer gegenüber den Oberpfalz-Medien. Der 54-Jährige ist als Transplantations-Koordinator bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation tätig. "Ich wollte zuerst abklären, ob das mit meinem Dienst vereinbar ist", erläuterte er. Seine politischen Ziele werde er in der Nominierungsversammlung am 19. Januar darlegen, sagte Bayer.
Die CSU hatte am 17. Dezember bei einer Nominierungsversammlung ihre Stadtratsliste aufgestellt. Ein Bürgermeisterkandidat wurde nicht nominiert. Bayer steht nicht auf der Liste. Nun soll er dort natürlich als Kandidat verankert werden.
Amtsinhaberin Birgit Höcherl hatte bereits im März 2019 angekündigt, aus persönlichen und familiären Gründen nicht mehr für das Bürgermeisteramt anzutreten. Damals hieß es, dass Ortsvorsitzender Norbert Veitenhansl Wunschkandidat des CSU-Ortsvorstands als künftiger Rathaus-Chef sei. Veitenhansl wollte sich am Donnerstag zu der erneuten Nominierung nicht äußern. Das werde er in der Versammlung tun. Bürgermeisterin Höcherl bestätigte gegenüber der Redaktion die erneute Nominierung und die Kandidatur von Xaver Bayer.
Die CSU hat ihren Wahlvorschlag noch nicht offiziell im Rathaus eingereicht. Das erklärte der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee, Matthias Jeitner. Er ist auch Gemeindewahlleiter. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die Kommunalwahl am 15. März endet am 23. Januar (18 Uhr).
Wahlvorschlagsträgern - also Parteien und Wählergruppen - steht es frei, ihren Vorschlag vor der Einreichung der Unterlagen bei dem jeweiligen Wahlleiter zu ändern. Darüber habe dann lediglich eine erneute Nominierungsversammlung als Souverän zu entscheiden, erläuterte der Pressesprecher des Landratsamts, Hans Prechtl, auf Nachfrage der Oberpfalz-Medien.
Selbst wenn der Vorschlag schon eingereicht wäre, wäre eine Änderung noch möglich, allerdings nur bis zum Stichtag, für die Kommunalwahl also zum 23. Januar. In der "Gemeinde- und Landkreiswahlordnung" heißt es dazu: "Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung der Wahlvorschläge. Der Beauftragte (des Wahlvorschlags, Anm. der Red.) kann durch die Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurückzunehmen." Die Rücknahme eines Wahlvorschlags nach dem Stichtag schließt das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz aus.
Zweiter Anlauf
Der Ortsverband Schönsee der Christlich Sozialen Union (CSU) nominiert am Sonntag, 19. Januar, um 19 Uhr im Gasthof Haberl einen Bürgermeisterkandidat. Die Stadtratsliste für die Kommunalwahl am 15. März wird erneut aufgestellt.

















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