Schwandorf
10.09.2018 - 13:18 Uhr

17-Jähriger kollabiert nach Konsum einer Kräutermischung

Die Polizei warnt vor Konsum von "Legal Highs". Sie schaden nicht nur dem Körper, ihr Besitz ist auch strafbar.

Symbolbild Bild: Friso Gentsch/dpa
Symbolbild

(ch) "Legal Highs" (auch als Zaubertabak, als Kräutermischungen, Badesalze oder Legal Ecstasies angeboten) machen auch vor der Kreisstadt nicht Halt. Am Wochenende mussten Rettungsdienst und Polizei zum wiederholten Male wegen eines Notfalls wegen dieser Rauschmittel ausrücken. Ein 17-Jähriger war nach dem Konsum einer Kräutermischung zusammengebrochen und musste von den Rettungskräften versorgt werden.

Die Gesundheitsrisiken der "Legal Highs" seien für die Konsumenten nicht kalkulierbar, so die Polizei. Es sei bereits zu schweren, auch lebensgefährlichen Vergiftungen nach dem Konsum gekommen. Mitunter könnten dramatische gesundheitliche Folgen wie Kreislaufversagen, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall oder Nierenversagen auftreten. Im Jahr 2017 wurden mehrere Todesfälle in der Bundesrepublik durch "Legal Highs" registriert.

Der Besitz solcher Stoffe ist laut Polizei strafbar. Es kann Anzeichen für einen Drogenkonsum Jugendlicher geben, auf die Eltern achten sollten, etwa das plötzliche Absinken der Schulleistungen, der ständige Wechsel von Freunden oder unerklärlicher Geldmangel. Hilfen bieten die Suchtambulanz der Caritas oder auch die Beratungsstellen der Polizei.

 
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