Mit 25 Gramm Marihuana erwischt zu werden, zieht in der Regel erhebliche Strafen nach sich. Dennoch ließ das Schwandorfer Jugendgericht im März 2021 Gnade walten, stellte das Verfahren gegen einen 20-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis ein. Allerdings unter Auflagen: Er sollte 60 unbezahlte Sozialstunden ableisten.
Dass das während der Corona-Pandemie nicht so einfach möglich ist, hätte Jugendrichterin, Amtsgerichtsdirektorin Petra Froschauer mit einiger Sicherheit akzeptiert – wenn sich der junge Mann denn zeitig gemeldet hätte. So verstrich die festgelegte Frist, selbst kurz vor knapp beantragte Verlängerung blieb ungenutzt. Entsprechend ungehalten zeigte sich Froschauer, und selbst der Verteidiger des jungen Mannes war überrascht. Er hätte damit gerechnet, dass sich sein Mandant bei ihm meldet, falls es Probleme gibt. Tat er aber nicht.
So musste sich der junge Mann erneut vor dem Jugendgericht verantworten. Ins Rollen war das Verfahren gekommen, weil ihn die Polizei bei einer Personenkontrolle an seinem Heimatort mit einer mit 25 Gramm Marihuana erwischte. Der 20-Jährige gab alles zu. Dem Bericht der Jugendhilfe zufolge hatte der junge Mann – derzeit noch Schüler – mit den Drogen persönlichen Problemen nach dem Tod eines nahen Angehörigen entfliehen wollen.
"Eine Einstellung gibt's auf keinen Fall mehr", stellte Staatsanwältin Jasmin Hertel gegenüber dem Angeklagten und seinem Verteidiger Dieter Spieß klar. Sie habe vielmehr schon über einen Freizeitarrest nachgedacht, sagte Hertel. "Sie müssen lernen, dass es nichts bringt, einfach den Kopf in den Sand zu stecken", sagte sie zum Angeklagten und plädierte schließlich dafür, den jungen Mann nach Jugendstrafrecht zu 80 Arbeitsstunden zu verurteilen. Anwalt Spieß meinte, 70 Stunden wären genug. "Ich bin selbst schuld. Ich hab die 80 Stunden verdient", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.
Die 80 Stunden hielt auch das Gericht in seinem Urteil für angemessen. "Die 60 Stunden waren ein großes Freundschaftsangebot, das Sie nicht angenommen haben", sagte Amtsgerichtsdirektorin Petra Froschauer. Bis zum 15. September müssen die jetzt fälligen 80 Stunden abgeleistet sein. Sonst, so machte Froschauer dem jungen Mann unmissverständlich klar, droht Ungehorsams-Arrest. Der kann bis zu vier Wochen dauern. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
"Die 60 Stunden waren ein großes Freundschaftsangebot, das Sie nicht angenommen haben."






















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