Das Landratsamt Schwandorf teilt den neuen Stand in Sachen Stallpflicht, Sperr- und Beobachtungsgebiete mit.
Nach zwei Fällen der Geflügelpest im März im Gebiet der Stadt Nittenau wurden im Rahmen von Allgemeinverfügungen vom Landratsamt verschiedene Maßnahmen verfügt. Nachdem die Geflügelpest in den beiden Ausbruchsbetrieben erloschen ist, konnten die Maßnahmen zum Teil aufgehoben werden.
Die beiden Sperrgebiete sind aufgehoben. Die beiden Beobachtungsgebiete in einem Radius von zehn Kilometer um die betroffenen Betriebe gelten jedoch weiter und auch in den bisherigen Sperrgebieten sind ab sofort die Schutzmaßregeln für die Beobachtungsgebiete zu beachten.
Die im gesamten Landkreis angeordnete allgemeine Stallpflicht bleibt. Das heißt: Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten, ist eine Aufstallung des Geflügels angeordnet, und zwar in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ebenso bleiben Geflügelmärkte und –ausstellungen weiterhin im gesamten Landkreis verboten.
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