Schwandorf
01.07.2019 - 15:49 Uhr

Wer ist die blonde Dame?

Es geht um Leistungsbetrug, Gefängnis und die Frage, ob eine Osteuropäerin alles verstand, als sie für sich sowie ihre Familie Unterstützung beim Jobcenter beantragte und über 2000 Euro kassierte. Dazu wird ein dritter Prozesstag nötig.

Hat eine 27-Jährige unberechtigterweise Unterstützung beim Jobcenter beantragt? Diese Frage muss das Landgericht klären. Im Raum steht eine Haftstrafe. Bild: Uli Deck/dpa
Hat eine 27-Jährige unberechtigterweise Unterstützung beim Jobcenter beantragt? Diese Frage muss das Landgericht klären. Im Raum steht eine Haftstrafe.

Alles irgendwie verwirrend. Vor der 3.Strafkammer des Amberger Landgerichts saß am unterdessen zweiten Verhandlungstag eine 27-jährige Osteuropäerin, die im Verdacht steht, durch plumpes Verschweigen von Tatsachen genau 2017 Euro unberechtigt für sich und ihre Familie vom Schwandorfer Jobcenter bezogen zu haben. Fakt war: Obgleich der Ehemann, auch aus Osteuropa, bereits eine Arbeitsstelle angetreten hatte, flossen weiter Unterstützungsgelder.

Was spielte sich ab, als die 27-Jährige zur Antragstellung kam? Die Richter erfuhren, dass manche Eintragungen in dem Formular mit grünfarbenem Stift vorgenommen wurden und sie hörten auch, dass dieses Grün nur vom Sachbearbeiter verwendet werden darf. Es gab aber zudem Eintragungen in schwarzer Schrift. Die stammten dann wohl von der Frau. Auch die Unterschrift. Interessant: Zwei Frauen vom Jobcenter kamen am zweiten Prozesstag als Zeuginnen. Doch sie waren mit der Sache nicht betraut gewesen, konnten nur Angaben zu generellen Verfahrensweisen machen. Noch seltsamer wurde der ganze Fall, als die 27-Jährige durch eine Dolmetscherin übersetzen ließ, sie habe ja eigentlich "mit einer blonden Dame jüngeren Alters verhandelt". Mit "bayerischem Dialekt", wie der Kammervorsitzende Peter Hollweck hörte.

Gibt es eine solche Bedienstete? Das könnte schon sein, hörte Richter Hollweck von einer der beiden vernommenen Zeuginnen. Also wird sie jetzt zu einem dritten Prozesstag geladen und mit ihr auch drei weitere Angestellte des Jobcenters, die mit der 27-Jährigen in Kontakt gekommen sein könnten.

Zu klären ist nun ferner, ob die Angeklagte - so ihre eigenen Angaben - "rechtzeitig Unterlagen abgegeben hat", als ihr Ehemann einen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Beim Jobcenter will man das erst längere Zeit darauf durch einen Datenabgleich erfahren haben. Genau darauf fußt nun der Betrugsvowurf.

Für die Frau, Mutter zweier Kinder, geht es um drei Monate Gefängnis ohne Bewährung. Diese Strafe hatte ein Schwandorfer Amtsrichter in erster Instanz verhängt. Er tat es mit dem Hinweis darauf, dass es bereits Vorahndungen gab. Das Verfahren wird im Juli fortgesetzt.

 
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