Schwandorf
25.05.2023 - 10:04 Uhr
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Nach Brandnacht im Schwandorfer Kreuzbergviertel: Prozess in zweiter Instanz

Wegen Brandstiftung wurde er vom Schwandorfer Schöffengericht für drei Jahre hinter Gitter geschickt und ging in Berufung. Vor dem Landgericht Amberg will der 30-Jährige nun einen Freispruch. Doch dahin führt wohl kein Weg – im Gegenteil.

In zweiter Instanz hoffte ein 30-Jähriger aus Schwandorf auf einen Freispruch. Er war vom Schwandorfer Schöffengericht wegen Brandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bild: Oliver Berg/dpa
In zweiter Instanz hoffte ein 30-Jähriger aus Schwandorf auf einen Freispruch. Er war vom Schwandorfer Schöffengericht wegen Brandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Dem Prozess vor dem Landgericht in Amberg liegt eine spektakuläre Straftat zugrunde. In der Nacht zum 13. September 2021 gab es Großalarm für die Feuerwehr, als im Schwandorfer Kreuzbergviertel zunächst ein Auto in Flammen stand und dann an zwei weiteren Orten Einsätze gemeldet wurden. Ein abgestellter Kleinbagger war angezündet worden, außerdem loderte eine Thujenhecke. Später stellte sich heraus, dass der zunächst unbekannte Täter auch noch versucht hatte, einen weiteren Pkw durch Brandstiftung unbrauchbar zu machen. Allerdings erloschen die Flammen ohne Zutun der Feuerwehr.

Schneller Ermittlungserfolg

Die Polizei leitete noch in der Nacht umfangreiche Ermittlungen ein. Sie stieß dabei auf einen jungen Mann, der in der Nähe wohnte, und war im Verlauf umfangreicher Nachforschungen zunehmend mehr davon überzeugt, dass es sich bei ihm um den Brandstifter handelte. Dazu trug primär auch bei, dass man an sichergestellten Gegenständen die DNA des Verdächtigen fand.

"Es gibt keinerlei stichhaltige Beweise", hatte Verteidiger Franz Schindler bereits in erster Instanz vor dem Schwandorfer Schöffengericht unterstrichen und damit seinen Antrag auf Freispruch begründet. Die Richter sahen das anders und schickten den 30-Jährigen drei Jahre hinter Gitter. Vor dem Landgericht wurde nun der Fall in einem Berufungsverfahren erneut verhandelt. Dabei kam es zunächst zu einem Rechtsgespräch zwischen der 3. Strafkammer, Verteidiger Schindler und Staatsanwalt Frank Gaßmann.

Das Ergebnis wurde dem Beschuldigten durch Richter Peter Hollweck geschildert. Hollweck stellte klar, dass es "hier wohl nicht zum Freispruch kommt." Auf frischer Tat habe den 30-Jährigen zwar keiner gesehen. "Aber es gibt viele Hinweise, die auf Sie als Verursacher hindeuten." Danach machte der Vorsitzende die Rechnung auf: "Bewährung steht nicht zur Debatte. Aber die Strafhöhe aus erster Instanz könnte bei einem Geständnis niedriger werden."

Prozess wird fortgesetzt

Noch eine weitere Möglichkeit bekam der Schwandorfer geschildert. "Die Haftstrafe kann sich bei weiterem Schweigen durchaus auch erhöhen" erfuhr er von Richter Hollweck. Daraufhin wurde der Prozess bis zum 2. Juni unterbrochen. In der Zwischenzeit will sich Anwalt Schindler mit seinem Mandanten beraten, welcher Kurs gefahren werden soll.

Bei den im Kreuzbergviertel gelegten Bränden war ein Schaden von über 30.000 Euro entstanden. Im Fall eines rechtskräftigen Urteils kämen wohl auch diese Kosten auf den 30-Jährigen zu. Als man ihn in der Brandnacht festnahm, hatte er 1,2 Promille.

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