Schwandorf
11.06.2020 - 19:14 Uhr

Bundesgerichtshof prüft Urteil gegen Messerstecher

In einer betreuten Einrichtung in Schwandorf geraten zwei Männer aneinander, am Ende muss einer notoperiert werden. Der Streit landet vor dem Landgericht Amberg, ein Urteil fällt. Der Verurteilte geht in Revision.

War das Urteil des Landgerichts Amberg gegen einen Messerstecher korrekt? Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden. Symbolbild: Matthias Hiekel/dpa
War das Urteil des Landgerichts Amberg gegen einen Messerstecher korrekt? Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden.

Nach mehrtägigem Prozess hatte die Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Amberg heuer im Februar einen 20-Jährigen in die Psychiatrie eingewiesen. Nach diesem Urteil ging der Anwalt Mike Thümmler (Amberg) für seinen Mandanten in die Revision. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun die Entscheidung bestätigt.

Der aus Norddeutschland stammende junge Mann war in einer betreuenden Einrichtung im südlichen Kreis Schwandorf untergebracht. Dort kam es dann zu homosexuellen Handlungen zwischen ihm und einem 52-Jährigen. Als der 20-Jährige offenbar mit seiner Entlohnung für die "Liebesdienste" nicht einverstanden war, begann eine massiv ausgetragene tätliche Auseinandersetzung. Der Ältere von beiden bekam erst eine Flasche über den Kopf geschlagen. Dann zog der 20-Jährige ein Messer und stach mehrfach zu. Das Opfer musste notoperiert werden und überlebte. Dem Täter bescheinigte ein Sachverständiger im Prozess, dass er "ein psychisch kranker Mensch" sei. Daraufhin stellten die Richter eine Schuldunfähigkeit beim Angeklagten fest und ordneten dessen dauerhafte Einweisung in die Forensik an. Dort wird er sich nun wohl für lange Zeit aufhalten müssen.

Regensburg11.02.2020
 
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