Seine Videos auf einem YouTube-Kanal kennt man bei den Behörden unterdessen zur sattsamen Genüge. "Ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, Sie sollen das endlich unterlassen", wurde dem auf der Anklagebank sitzenden Erwerbslosen aus dem östlichen Landkreis Schwandorf von der Richterin ins Gedächtnis gerufen. Die Rede kam dann ganz konkret auf eine von acht Vorstrafen. Dabei hatte der 44-Jährige im Dezember 2021 eine Filmsequenz ins Internet gestellt und dabei den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ins Visier genommen. Über ihn hieß es: "Du gehörst dich an die Wand gestellt, mein Freund."
Diesmal ging es um einen Bewohner des Ortes, in dem auch der 44-Jährige lebt. Fest stand: Der 30-Jährige besitzt ein Auto, dessen Auspuff relativ laut ist. Damit soll der Mann wiederholt an der Wohnung des "YouTubers" vorbeigefahren sein. "Nicht um ihn absichtlich zu ärgern", vernahm Richterin Schatz von dem Zeugen, der auch gleich noch hinzufügte, dass die Auspuffanlage selbstredend abgenommen und eingetragen worden sei. Im weiteren Verlauf der Verhandlung trat allerdings ein Polizist auf, der gehört haben wollte, dass der fragliche Auspuff bei einer amtlichen Kontrolle nicht den Vorschriften entsprochen habe.
Drohung per Video
Der knatternde Lärm in seiner unmittelbaren Umgebung hatte den 44-Jährigen erbost. Lang und breit versuchte er jetzt der Richterin zu erklären, dass man angesichts solcher Willkür reagieren müsse. Er tat es auf seine Art und drohte per Video an, im Wiederholungsfall werde der Wagen "abgefackelt".
Mit dem aggressiven Vorgehen müsse jetzt Schluss sein, befand Richterin Schatz und entsprach dem Antrag von Staatsanwältin Teresa Pirzer-Steiner. Sie verhängte vier Monate Haft zum Absitzen gegen den Angeklagten, der nun auch noch den Widerruf einer offenen Bewährungsstrafe befürchten muss. "Das war eine massive Bedrohung", beschrieb die Vorsitzende den Tatbestand und stellte bei Nachsicht in den Unterlagen fest: "Sie haben schon wieder ein neues Verfahren am Hals." Also sei momentan noch kein Ende der berühmten Fahnenstange erreicht.
Angeklagter gelobt Besserung
Beim Abgang versicherte der Angeklagte: "Ab jetzt wird alles besser." Er habe eine neue Wohnung gefunden und wolle sich nun ganz auf ein künftig straffreies Leben konzentrieren. So recht allerdings mochte das Richterin Silvia Schatz nicht glauben.
Probleme gab es in den vergangenen Monaten häufiger im Wohnort des 44-Jährigen wegen seines aggressiven Auftretens im Internet. Seine "Hater-Community" (Hass-Gemeinschaft) zettelte in der Vergangenheit zwei "Feiern" an, die den Ort in Atem hielten. Das Ziel der Hass-Gemeinschaft ist es, den Betroffenen aus dem Schutz der Anonymität heraus möglichst noch weiter zu reizen und zu schikanieren, um sich an den mehr oder minder wütenden Reaktionen des Betroffenen zu ergötzen. Dabei ließen die "Hater" keine Möglichkeiten aus, die mitunter strafbar waren, um den Mann zu provozieren wie Fehlalarme bei der Feuerwehr, Fake-Bestellungen an die Adresse des Betroffenen, Drohanrufe, oder eben die Ankündigung einer lärmende "Party" vor dessen Haustür. Allerdings ist der 44-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Seine Aktivitäten im Netz haben ihm schon Anzeigen eingebracht, wegen Billigung einer Straftat setzte es eine Bewährungsstrafe. Wechselseitige Anzeigen wegen Beleidigungen beschäftigen die Polizei.
Die Polizei bezeichnet dieses Phänomen als "Cyber-Mobbing" und stuft die als "Digitale Gewalt" ein. Bekannt wurde das Cyber-Mobbing-Phänomen durch den Fall des "Drachenlords" in Emskirchen, wo eine Zeit lang wöchentlich bis zu 800 "Hater" aufmarschierten und für Ärger sorgten.















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