Der Aufwand war riesig. Eingedenk der drei Beschuldigten und ihrer fünf Verteidiger gab es insgesamt 20 Prozessbeteiligte. Im Sitzungssaal in Amberg mussten zusätzliche Stühle herbeigeschafft werden, um allen Sitzgelegenheiten zu bieten. Ein mutmaßliches Mammutverfahren begann, das dann aber doch in nur drei Stunden mit Urteilen endete.
Minderwertiges Gemisch
Am 7. März dieses Jahres hatten Polizeibeamte auf einem Autobahnrastplatz an der A 6 bei Wernberg-Köblitz (Kreis Schwandorf) zur Kontrolle eines Wagens mit tschechischem Kennzeichen angesetzt. Drei Männer aus Asien saßen im Fahrzeug. Sie wiesen gefälschte Ausweispapiere vor, auch ein Führerschein war nicht vorhanden.
Die Beamten sahen näher nach und machten erstaunliche Funde. Erst holten sie 8,4 Gramm Crystal Speed aus dem Reisegepäck. Dann stießen die Fahnder auf einen Behälter, in dem sich 723 Gramm einer Substanz befanden, die wie Crystal Speed aussah. Später wurde offenkundig: Es handelte sich um Dimethylsulfon - eine pulverige Schwefelverbindung, die von Rauschgifthändlern gerne als echtes Metamphetamin an Abnehmer verhökert wird. Ein im Jargon "Fake-Droge" genanntes Gemisch. Ein Kilo davon kostet in Tschechien 5000 Euro. Demgegenüber liegt der Kilopreis für echtes Crystal Speed im Nachbarland bei etwa 40.000 Euro.
Einer der Männer hatte in Tschechien seinen Wohnsitz, der zweite kam aus der Slowakei und der dritte hielt sich seit Jahren in München auf. Mutmaßlich hätte das falsche Crystal Speed in der Landeshauptstadt an Kunden abgesetzt werden sollen. Das Trio, seit März hinter Gittern, wurde aus der U-Haft dem Gericht unter Vorsitz von Markus Sand vorgeführt.
Nach einem sogenannten Rechtsgespräch, das die fünf Anwälte vorgeschlagen hatten, wurden Haftstrafen mit Bewährung für umfassende Geständnisse zugesichert. Daraufhin räumten die Asiaten ihren Drogentransport ein. Danach ging alles weitaus zügiger als ursprünglich vermutet. Im Prozess verdeutlichte sich allerdings: Auch der Handel mit Scheindrogen ist strafbar.
Scheinhandel geplant
Für die drei Angeklagten verlangte Staatsanwalt Oliver Wagner Freiheitsstrafen zwischen 18 und 21 Monaten. Er stellte sich einer Bewährung nicht entgegen und resümierte: "Da war offenbar ein größerer Scheinhandel geplant". Mit Proben vom echten Crystal Speed und danach quasi betrügerisch angedrehten Mengen der chemischen Schwefelverbindung an Kunden. Die fünf Verteidiger, darunter die Amberger Anwälte Jürgen Mühl und Jörg Jendricke, zeigten sich weitgehend einverstanden mit diesen Anträgen.
Danach wurden die drei Männer im Alter von 33, 31 und 28 Jahren zu Bewährungsstrafen zwischen 15 und 18 Monaten verurteilt. Das Gericht hob die Haftbefehle auf. Danach konnten sie ihrer Wege gehen.













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