Die "Amerikanische Faulbrut" ist am 9. April in einem Bienenstand in Schwandorf-Naabeck festgestellt worden. Die Krankheit gilt als Tierseuche. Das Landratsamt Schwandorf hat deshalb in einer Allgemeinverfügung zwei Sperrbezirke und weitere Vorgaben erlassen. Auf den menschlichen Genuss von Honig hat die Krankheit keine Auswirkungen, für Menschen ist die "Faulbrut" nicht gefährlich.
Die beiden Sperrbezirke betreffen einen Kreis mit rund zwei Kilometern Radius um den Bienenstand in Schwandorfer Stadtteil Naabeck und um einen Standort nahe Stockenfels (Stadt Nittenau). An letzterem waren die Bienenvölker bis rund drei Wochen vor dem Ausbruch aufgestellt. Wechselnde Standorte sind durchaus üblich, um die Bienen nahe an mögliche Tracht zu bringen. Die Sperrbezirke umfassen die Schwandorfer Stadtteile Hartenricht, Bügerlhof, Krainhof, Gögglbach, Ziegelhütte, Naabeck, Spielberg, Dachelhofen (westlicher Teil), Bayernwerk, Büchelkühn (westlicher Teil), Strießendorf und Wiefelsdorf (westlicher Teil) sowie die Nittenauer Ortsteile Haiderhöf, Reuting, Eichlgütl, Neubäu, Brunn, Bachbügl, Lohbügl und Weißenhof. Die genaue Lage der Sperrbezirke ist im Amtsblatt vom 19. April veröffentlicht.
In den Sperrbezirken gelten für Imker einige Einschränkungen. Bienenstände dürfen unter anderem nicht verlegt, Waben, Wachs, Honig, Futter oder benutzte Geräte dürfen nicht aus den Ständen entfernt werden. Alle Völker und Stände in den Sperrbezirken müssen amtstierärztlich untersucht werden, dazu gelten Fristen. Imker innerhalb der Gebiete müssen ihre Bestände an das Veterinäramt (09431/471-231) melden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, ist nicht betroffen.
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht. Sie befällt die Brut der Honigbiene. Schwer befallene Völker müssen getötet werden. Die Krankheit gefährde die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft und könne dementsprechend erhebliche wirtschaftliche Schäden hervorrufen, heißt es im Amtsblatt. Übertragen wird die Krankheit unter den Bienenvölkern vor allem bei "Raubzügen", wenn also Bienen aus einem anderen (schwachen) Volk Nahrung rauben. Das ist nicht ungewöhnlich. Bienen können aber auch mit sporenverseuchtem (Import-)Honig etwa in der Umgebung von Glascontainern oder Abfallsammelstellen mit dem Erreger in Kontakt kommen, heißt es auf den Internet-Seiten der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, die auch für die Imkerei zuständig ist.
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