Schwandorf
10.06.2020 - 16:36 Uhr

Fünf Jahre für Raub, Körperverletzung und Freiheitsberaubung

Für das Landgericht Amberg gab es keinen Zweifel: Am ersten Advent 2019 hat ein 55-Jähriger seine im östlichen Landkreis Schwandorf wohnende Mutter in deren Haus überfallen, gefesselt und um 100 000 Euro beraubt. Er wurde verurteilt.

Justiz Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Justiz

Das Urteil der Ersten Strafkammer fiel am Mittwoch nach zwei Prozesstagen. Es lautet auf fünf Jahre Haft für einen 55-Jährigen und geißelt den Frührentner als Räuber, der über lange Zeit hinweg unzufrieden mit seinem Elternhaus und mit einem später ausbezahlten Erbe gewesen sei.

Der Mann hatte 24 000 Euro bekommen, als vor elf Jahren sein Vater starb. Dann brach er alle Kontakte zur Mutter und zu zwei Geschwistern ab, weil ihm sein Pflichtteil nicht genug erschien. "Diese Vorgeschichte muss man kennen, um einzuordnen, was am 24. November 2019 geschah", sagte die Strafkammervorsitzende Roswitha Stöber. An diesem Tag sei der Sohn über einen Hintereingang ins Haus der Mutter gekommen, habe sie gefesselt und über Stunden hinweg das Anwesen durchsucht. Dabei sei er auf 100 000 Euro Bargeld gestoßen. Die Scheine lagen im Keller, verpackt in acht Kuverts.

Die Richter gingen in ihrer Entscheidung von schwerem Raub, Körperverletzung und Freiheitsberaubung aus. Diese Einschätzung hatte auch Staatsanwältin Sabrina Fischer in ihrem Plädoyer dargelegt und sechs Jahre Haft verlangt.

Die Schlussvorträge der beiden Verteidiger Dominic Kriegel (Weiden) und Mike Thümmler (Amberg) unterschieden sich. Bei einer Verurteilung seien nicht mehr als vier Jahre zu verhängen, verlangte Kriegel. Thümmler legte der Strafkammer einen Freispruch nahe. Denn die Geschichte, so ließ er anklingen, könne durchaus von der Mutter erfunden worden sein, um den unliebsamen Sohn los zu werden.

Schwandorf09.06.2020

Doch genau das sahen die Richter anders. "Die Frau war glaubhaft", sagten sie. Vor diesem Hintergrund wurde der Angeklagte schließlich verurteilt.

Die Beute von 100 000 Euro ist bisher nicht aufgetaucht. Im Urteil steht nun, dass der ebenfalls im östlichen Kreis Schwandorf wohnende 55-Jährige für diesen Betrag haftbar zu machen ist und ihn zurückzahlen muss. Seine Ehefrau schrieb ihm in die U-Haft: "Du hast dir geholt, was dir zustand." Ihr Mann schwieg beim Prozess bis zum Schluss.

 
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