Schwandorf
26.11.2021 - 10:53 Uhr

Geflügelpest: Landratsamt rät zur Vorsicht

Bisher ist es im Landkreis Schwandorf in diesem Jahr noch zu keinem Fall von Geflügelpest gekommen. Das Landratsamt rät dennoch zur Vorsicht und gibt klare Handlungsempfehlungen.

Im Landkreis Schwandorf ist es in den vergangenen Monaten noch zu keinem Geflügelpestfall gekommen. Allerdings tritt die Tierseuche seit Oktober in Deutschland wieder verstärkt auf. Archivbild: Popp
Im Landkreis Schwandorf ist es in den vergangenen Monaten noch zu keinem Geflügelpestfall gekommen. Allerdings tritt die Tierseuche seit Oktober in Deutschland wieder verstärkt auf.

Seit Ende Oktober tritt die Geflügelpest wieder in großem Ausmaß in Deutschland auf. Wie das Landratsamt mitteilt, mussten seit Ende Oktober mehr als 100 000 Tiere wegen Geflügelpest gekeult werden. "Vor allem aus der Nordhälfte Deutschlands kommen täglich Meldungen über Nachweise bei tot aufgefundenem Wassergeflügel", schreibt das Landratsamt. In Bayern sei die Geflügelpest in diesem Winter bei Hausgeflügel noch nicht aufgetreten.

Das Amt rät dennoch dringend zur Vorsicht: Derzeit würden aus jedem Landkreis Monitoringproben von gesund geschossenem Wassergeflügel untersucht. Die bisher vorliegenden Daten würden nahelegen, dass die Geflügelpest bei den heimischen Wildvögeln vorhanden ist.

Wildvögel zeigen laut Mitteilung meist keine Krankheitserscheinungen und es gibt hier nur wenige Todesfälle. Wildvögel könnten aber trotzdem große Mengen an Virus ausscheiden. Umso gravierender seien die Auswirkungen beim Hausgeflügel. "Bei einer Infektion erkranken und verenden viele Tiere binnen Tagen unter erheblichen Leiden", heißt es in der Mitteilung. Bei der Geflügelpest handle es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, bei der es keine wirksame Behandlung gebe.

Bei der herrschenden Lage sei es deshalb von herausragender Bedeutung, ein Überspringen des Virus auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern. Das Landratsamt rät deshalb zu folgenden Maßnahmen:

  • Hausgeflügel sollte weder direkt noch indirekt Kontakt zu Wildvögeln haben, vor allem zu Wasservögeln. Wildvögeln sollte jeglicher Zugang zum Aufenthaltsbereich des Hausgeflügels verwehrt werden.
  • Geflügel sollte nur im Stall gefüttert werden.
  • Getränkt werden sollte nur mit Leitungswasser, nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser.
  • Es sollte strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung getrennt werden, um nicht zum Beispiel über die Sohlen der Schuhe Kot oder Material von infizierten Vögeln in den Stall oder Aufenthaltsbereich des Geflügels zu tragen.
  • Haustiere und betriebsfremde Personen sollten den Aufenthaltsbereich des Geflügels nicht betreten.
  • Futter, Einstreu und sonstiges in der Geflügelhaltung verwendete Material so aufbewahren, dass es für Wildvögel unzugänglich ist.
  • Schadnager wie Mäuse oder Ratten können durch Verschleppung von infektiösem Material zur Infektion des Hausgeflügels führen und sollten deshalb konsequent bekämpft werden.
  • Bei verdächtigen Erscheinungen wie Apathie, Fress-Unlust, Durchfall oder Atemnot sowie ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme ist ein Tierarzt zu verständigen, um die Ursache abzuklären.
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Nittenau05.03.2021
 
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