Im März investierte ein 62-jähriger Schwandorfer 20 000 Euro über eine Online-Plattform in Kryptowährung. Von seiner Hausbank wurde ein weiterer Überweisungsversuch des Schwandorfers in Höhe von noch einmal 20 000 Euro gestoppt, weil das Zielkonto mittlerweile als inkriminiertes Konto bekannt war. Daher erstattete der Pensionär Anzeige wegen Betrugs. Bevor es zu der vermeintlich lukrativen Geldanlage kam, waren der oder die Täter mit dem Geschädigten in Kontakt und hatten über eine Fernwartungssoftware Zugriff auf den Rechner des Mannes erlangt. Diese Vorgehensweise ist laut Polizei ein eindeutiger Hinweis auf ein Betrugsdelikt. Aufgrund dieses erneut schadensträchtigen Falls eines Anlagebetrugs warnt die Polizei in Schwandorf eindringlich vor vermeintlich lukrativen Geldanlagen in Kryptowährungen, die im Web angeboten werden. Das Geld kann in den meisten Fällen nicht mehr gesichert werden und verschwindet über kaum verfolgbare Wege ins Ausland.
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