Schwandorf
20.05.2021 - 18:49 Uhr

Inzidenz im Landkreis Schwandorf geht deutlich zurück

Zuerst die gute Nachricht: Die Inzidenz im Landkreis Schwandorf sinkt von 92,6 auf 77,8. Doch es gibt auch zwei Todesfälle.

Für den Freizeitpark Höllohe besteht derzeit keine Testpflicht. Bild: rhi
Für den Freizeitpark Höllohe besteht derzeit keine Testpflicht.

Mit 16 Fällen am Mittwoch steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.250. "Da von Mittwoch auf Donnerstag 38 Fälle aus dem Sieben-Tages-Zeitraum herausgefallen und demgegenüber nur diese 16 Fälle neu hinzugekommen sind, sinkt die Inzidenz deutlich von 92,6 auf 77,8", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.

Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 155 erhöht. In einem Krankenhaus in Regensburg ist eine 88-jährige Heimbewohnerin verstorben, im Krankenhaus in Schwandorf eine 84-jährige Frau, die zu Hause gewohnt hatte.

Eine positive Selbsttestung in der Grundschule Burglengenfeld führt zu keinen Konsequenzen für den Klassenverband.

Der Landkreis geht weitere Öffnungsschritte. Er hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht. Es ist auf der Homepage unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar. Folgende Lockerungen gelten ab Freitag, 21. Mai :

- die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung bis 22 Uhr; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

- die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem Testnachweis.

- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit einem Testnachweis.

- kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen.

- Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testnachweis.

- Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung und Testnachweis der Kunden.

- Sport mit bis zu 250 Zuschauern (mit Testnachweis) bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.

- Beherbergungsbetriebe dürfen ab Freitag auch im Landkreis öffnen.

- touristischer Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen; all diese Öffnungen erfordern die Vorlage eines negativen Testnachweises durch den Kunden.

- die Öffnung von Freibädern für Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung.

Für den Wild- und Freizeitpark Höllohe besteht keine Testpflicht, solange der Landkreis Schwandorf unter einer Inzidenz von 100 bzw. an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen darüber liegen. "Das bedeutet, dass unabhängig davon, wie sich die Inzidenz in den nächsten Tagen entwickelt, sich jedenfalls über die Pfingstfeiertage keine Änderung ergeben wird", erläutert Behördensprecher Hans Prechtl. "Zu dieser Frage, ob für die Höllohe aktuell eine Testpflicht besteht, haben uns heute bestimmt hundert Anrufe erreicht."

Oberpfalz25.05.2022
 
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