Schwandorf
18.09.2018 - 08:00 Uhr

Mit Kameras und Sichtschutzwänden

Nachbarn tragen einen unerbittlichen Streit aus. Daraus wird ein nicht alltäglicher Fall für den Zivilrichter.

Da sitzen sie also. Zwei benachbarte Ehepaare, die sich kaum noch etwas zu sagen haben. Eine Fehde vor dem Zivilrichter in Schwandorf. Es geht um Überwachungskameras und Sichtschutzwände. Der Jurist gibt zu bedenken: „Sie müssen doch quasi Tür an Tür miteinander leben.“

Der Streit und die Meinungsverschiedenheiten schwelen wohl schon seit längerer Zeit. Jetzt gipfelten die Auseinandersetzungen in einem Prozess vor Zivilrichter Holger Vogl. Mit Requisiten, wenn man so will, die im Normalfall unter Nachbarn undenkbar sind. Nämlich: Zwei Videokameras auf der einen Seite und zwei Sichtschutzwände auf der anderen.

Richter Vogl bahnte sich sachlich und bestimmt einen Weg durch das Dickicht von merkwürdigen Begebenheiten. Eines der im östlichen Landkreis wohnenden und schon älteren Ehepaare hatte auf seinem Grundstück zwei Videokameras installiert. Angeblich, um Vandalen zu beobachten, die Blumen und Sträucher zum Welken brachten. Im anderthalbstündigen Verfahren stellte sich nun heraus: Nur eine der Kameras war echt. Bei der anderen handelte es sich um eine Attrappe. Die Objektive dieser Gerätschaften sollen auf das Nachbargrundstück gerichtet worden sein. „Das geht nicht, auch wenn es sich bei einer der Kameras um eine Attrappe handelt“, klärte Richter Vogl die Eheleute auf. Die bestritten das und positionierten sich in der Rolle der Kläger.

Wieso Kläger? Nunmehr kam in dieser Verhandlung zum Vorschein, dass die Nachbarn wegen der Überwachungskameras zwei Sichtschutzwände errichtet hatten. Die eine von brauner Farbe und, weil eher niedrig, nicht von Bedeutung. Die andere aber, strahlend weiß leuchtend und mehrere Meter hoch, war fast schon geeignet dazu, aus dem Anwesen der Kamerabesitzer eine Art trostlosen Gefängnisblick zu haben.

Was der Richter in diesem Zusammenhang erfuhr, war: „Die weiße Sichtschutzwand kann man einklappen.“ Doch das, hörte er weiter, täten die Leute nicht. Holger Vogl schritt behutsam zur Sache. Er brachte die Nachbarschaft ins Spiel und führte vor Augen, dass man ja auf gewissermaßen engem Raum zusammenleben müsse. Dann schlug er einen sogenannten Vergleich vor. Was im juristischen Sinn bedeutete: Jeder macht Zugeständnisse.

Das Unterfangen war zwar mühsam, aber letztlich erfolgreich. So wurde dann von der Klägerseite aus eingeräumt, die Kamera-Attrappe zu entfernen und am echten Gerät (es wurde so protokolliert) „eine Blende anbringen zu lassen.“ Mehr noch: Die Videoüberwachung muss von einem Fachmann neu justiert und dann so angelegt sein, dass sie nicht aufs Nachbargrundstück ausgerichtet ist. Dies muss bis zum 15. November erledigt sein. Im Gegenzug verpflichteten sich die beklagten Nachbarn, die weiße Sichtschutzwand, einzuklappen und das als Dauerzustand beizubehalten. Der braun lackierte Sichtschutz darf stehen bleiben. Er spielte im Prozess ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Womit der „Streitgegenstand“, wie ihn die Justiz zu nennen pflegt, als erledigt galt. „Versuchen Sie künftig, ohne Ärger miteinander zu leben“, gab Richter Vogl den Ehepaaren mit auf den Weg. Jedes von ihnen zahlt seine eigenen Kosten.

 
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