Es ging laut zu. Nach 4 Uhr morgens drang lärmende Musik aus einem Jugendtreff im nördlichen Landkreis und fügte sich zusammen mit Stimmengewirr zu einem Ärgernis, das Nachbarn nicht länger dulden mochten. Sie riefen die Polizei und sorgten so dafür, dass ein Streifenwagen an dem Gebäude vorfuhr.
Die beiden Nabburger Uniformierten wollten an sich nur für Ruhe sorgen. Sie betraten das Haus und gaben die Order aus, die jungen Leute sollten auf andere, die aus ihrer Nachtruhe erwacht waren, Rücksicht nehmen. Das stieß weitgehend auf Einsicht. Nur ein 20-Jähriger hatte offenbar Probleme mit dem Besuch der Ordnungshüter.
Der Mann habe mehrfach den Ausdruck "Kasperlverein" von sich gegeben, erfuhr die Schwandorfer Jugendrichterin Petra Froschauer nun. "Etwa fünf Mal", hörte sie weiter von den beiden als Zeugen geladenen Beamten. Die Beleidigungen hatten damit kein Ende. Der 20-Jährige zeigte den Stinkefinger. Auch das wurde von den Polizisten gezählt: "Drei Mal."
Zunächst hatten die Uniformierten wohl keine Anzeige erwogen. "Doch er hat nicht nachgegeben", wurde der Richterin mitgeteilt. Damit sei eine Schwelle überschritten gewesen. Anschließend wurde Meldung zur Staatsanwaltschaft erstattet, kam ein Verfahren gegen den 20-Jährigen in Gang. Weil er, wie sich Unterlagen entnehmen ließ, schon einmal für Arbeit bei den Ermittlungsbehörden gesorgt hatte, zitierte ihn das Amtsgericht nun zur mündlichen Verhandlung.
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Erst wollte der Beschuldigte keine Äußerungen abgeben. Dann aber rang er sich doch dazu durch, der Jugendrichterin zu sagen, dass er sich wegen genossenem Alkohol an wenig bis nichts erinnern könne. Das führte zu generellen Feststellungen der Vorsitzenden. "Es ist wohl unterdessen so Sitte geworden, dass man sich respektlos gegenüber Polizisten aufführt und meint, sie beleidigen zu müssen", schrieb sie dem Angeklagten tadelnd ins Stammbuch und fügte hinzu, dass Alkoholgenuss "solche Sprüche leichter von den Lippen gehen lässt."
Dem Angeklagten führte die Richterin vor Augen, "dass es bei der Exekutive sicher nicht für Spaß sorgt, wenn nachts ausgerückt werden muss, um Lärmbelästigungen abzustellen." Danach entsprach Petra Froschauer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte 1000 Euro Geldstrafe. Außerdem muss der 20-Jährige mehrere Gesprächstermine bei einer Fachambulanz für Alkoholsüchtige besuchen.













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