Schwandorf
27.01.2021 - 11:13 Uhr

Kaum Verstöße gegen Testpflicht an der Grenze

Seitdem das Robert-Koch-Institut das Nachbarland Tschechien als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, hat auch die Bundespolizei ihre bisherigen Kontrollen intensiviert. Die Zahl der Verstöße gegen die Testpflicht ist aber gering.

"Corona - Testcenter" steht auf einem Schild vor einer Corona-Teststation an der deutsch-tschechischen Grenze bei Furth im Wald. Abseits der Stationen kontrollierte die Bundespolizei auf den Einfallstraßen die Einhaltung der Maßnahmen. 
     Bild: Armin Weigl/dpa
"Corona - Testcenter" steht auf einem Schild vor einer Corona-Teststation an der deutsch-tschechischen Grenze bei Furth im Wald. Abseits der Stationen kontrollierte die Bundespolizei auf den Einfallstraßen die Einhaltung der Maßnahmen.     

Die Tschechische Republik ist seit Sonntag vom Robert-Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft worden. Seit dieser Zeit hat die Bundespolizei ihre bisherigen Maßnahmen an den Binnengrenzen in enger Abstimmung mit den Bundesländern nochmals intensiviert und die Kontrolldichte "unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen" erhöht, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei.

Am Sonntag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen 87 Einreisende, von denen laut Pressemitteilung 81 Personen einen gültigen Testnachweis vorlegen konnten. Bei fünf Reisenden erfolgte eine Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, eine Person konnte eine Ausnahmeregelung geltend machen.

Oberpfalz26.01.2021

Am Montag war das Reiseaufkommen deutlich größer – und dementsprechend auch der Andrang auf die beiden neu eingerichteten Corona-Schnelltest-Stationen in Furth im Wald und Waldmünchen. Die Bundespolizei kontrollierte abseits der Teststationen auf den Einfallsstraßen im Bereich der vier Grenzübergänge Waldmünchen, Furth im Wald, Eschlkam und Rittsteig insgesamt 374 Einreisende. Davon konnten 60 Personen keinen negativen Corona-Testnachweis vorlegen. Von diesen wiederum nutzten 54 Reisende das Testangebot direkt an der Grenze. Die übrigen sechs Personen wollten das Angebot nicht annehmen. Sie wurden von den Bundespolizisten auf ihre Verpflichtung hingewiesen, sich unverzüglich testen zu lassen und das Ergebnis spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Die Polizei teilte den Sachverhalt der zuständigen Gesundheitsbehörde für eventuell weitere Maßnahmen mit.

Am Dienstag wurden bis zur Mittagszeit 308 Einreisende aus Tschechien überprüft. 280 Personen verfügten laut Polizei bereits über einen negativen Corona-Testnachweis, 20 Personen nutzten die Gelegenheit eines Schnelltestes an einer der grenznahen Schnelltest-Stationen. Die übrigen Reisenden fielen unter eine Ausnahmeregelung.

Das Fazit der Bundespolizeiinspektion fällt positiv aus: "Die Einreisenden aus Tschechien halten sich zum allergrößten Teil an die geltenden, neuen Bestimmungen. Auch an den kleineren Grenzübergangsstellen konnten keine Verfehlungen festgestellt werden".

Info:

Was Einreisende beachten müssen

Für Einreisen aus der Tschechischen Republik ist wie bei Einreisen aus allen Hochinzidenz-Gebieten gemäß der Corona-Einreise-Verordnung Folgendes zu beachten:

  • Vor Reiseantritt (Ausnahme Grenzpendler) muss per negativem Testergebnis oder ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
  • Der Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein und kann bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Darüber hinaus müssen sich die Einreisenden vor der Einreise (Ausnahme Grenzpendler) elektronisch unter www.einreiseanmeldung.de

    anmelden, alternativ ist eine schriftliche Ersatzmitteilung vollständig auszufüllen und auf Verlangen vorzulegen.
  • Beförderungsunternehmen, die Personen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland bringen, müssen den Nachweis der Digitalen Einreiseanmeldung sowie die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Ist eine Teilnahme am digitalen Verfahren nicht möglich, kann alternativ eine schriftliche Ersatzmitteilung genutzt werden, die vollständig auszufüllen ist. Liegt ein negatives Testergebnis nicht vor, darf der Reisende nicht befördert werden.
 
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