Schwandorf
28.05.2021 - 17:49 Uhr

Landkreis Schwandorf: Inzidenz weiter unter 50

Die Inzidenz im Landkreis Schwandorf sinkt auch am Freitag weiter. Damit liegt sie den dritten Tag in Folge unter dem Wert von 50.

Mit einem Wert von 37,2 liegt der Landkreis Schwandorf zwar leicht über dem Oberpfalz-Schnitt, aber unter dem bayerischen und dem bundesdeutschen Durchschnitt. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Mit einem Wert von 37,2 liegt der Landkreis Schwandorf zwar leicht über dem Oberpfalz-Schnitt, aber unter dem bayerischen und dem bundesdeutschen Durchschnitt.

Mit 18 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis auf 8334. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt hingegen von 38,5 auf 37,2 und liegt damit den dritten Tag in Folge unter 50. "Sollten wir in den nächsten Tagen unter dieser Schwelle bleiben, werden wir das gesetzlich notwendige Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für weitere Öffnungsschritte einholen und diese verfügen, sobald das Einvernehmen vorliegt", teilt der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, mit.

Der Landkreis liegt mit einer Inzidenz von 37,2 leicht über dem Durchschnitt in der Oberpfalz (35,6) aber unter dem im Freistaat (40,1 laut RKI/40,6 laut LGL) und dem Bundesschnitt (39,8). Für die Berechnung, ob die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über oder unter 50 pro 100 000 Einwohner liegt, ist laut Prechtl entscheidend, ob es innerhalb von sieben Tagen mehr oder weniger als 74 Infektionen gibt.

Wie er weiter schreibt, ist für eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen nicht der Wert 50, sondern der Wert 35 entscheidend. "Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 pro 100 000 Einwohner errechnet sich, wenn wir innerhalb von sieben Tagen weniger als 52 neue Infektionen haben". Liegt die Inzidenz unter 35, ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet – unter einer Voraussetzung: Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen wird nicht überschritten.

"Die Öffnungen aufgrund der sinkenden Inzidenz im Landkreis Schwandorf sind das eine. Das andere wird die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sein, die ab dem 7. Juni gelten wird", schreibt Prechtl weiter. Deren Inhalt ist freilich noch nicht bekannt. Fest steht laut Prechtl nur, dass alle bislang geltenden Regelungen, seien sie für ganz Bayern oder inzidenzabhängig gültig, mit Ablauf des 6. Juni außer Kraft treten.

Oberpfalz25.05.2022
 
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