Eine Zugbegleiterin kontrollierte am Dienstagmittag auf der Fahrstrecke Regensburg–Schwandorf die Fahrscheine. Ein 34-Jähriger konnte kein gültiges Ticket vorzeigen, weswegen die Frau die Bundespolizei über den Schwarzfahrer informierte.
Daraufhin kontrollierte eine Streife den 34-Jährigen ohne festen Wohnsitz am Bahnhof in Schwandorf. Dabei bemerkten die Beamten, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Grund: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Gesuchten bereits im Juni 2018 wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zuzüglich 275 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Ersatzweise drohten 45 Tage Haft. Statt die Strafe zu bezahlen, tauchte der Verurteilte allerdings unter, weshalb die Staatsanwaltschaft im Januar 2019 Haftbefehl erließ.
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Da der Gesuchte die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, brachten die Beamten den 34-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Amberg, schreibt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen in ihrem Bericht. Wegen Erschleichens von Leistungen erwartet den Mann jetzt erneut eine Strafanzeige.













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