Schwandorf
03.07.2018 - 15:58 Uhr

Schwerer Vorwurf im Prozess

Sitzt da jemand als Beschuldigter, der womöglich per Computer "nur" die Daten anderer ausspähen wollte? Oder hat dieser 49-Jährige zudem auch noch eine schwere Straftat begangen? Eine Überraschung löst im Gerichtssaal die andere ab.

- dpa
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Im Zuge bundesweiter Ermittlungen durch Landeskriminalämter war der früher bei Schwandorf und heute in Franken lebende Mann ins Visier der Fahnder geraten. Er soll im Internet bei Anbietern Programme geordert und bezahlt haben, mit denen sich quasi aus dem anonymen Hinterhalt heraus auf die Handys und Smartphones anderer vordringen lässt. Zumindest in einem Fall soll das Ausspähprogramm tatsächlich installiert worden sein.

Der Angeklagte schwieg auch am zweiten Verhandlungstag. Er fand drei Wochen nach dem ersten statt. Aus folgendem Grund: Der 49-Jährige soll via Internet-Chat eine 13 Jahre alte Österreicherin sexuell angemacht und unseriöse Bilder von ihr angefordert haben. Die junge Frau, zur Tatzeit im Kindesalter, war in ihrer Heimat von der Polizei vernommen worden. Doch man hätte sie, weil in Deutschland unverzichtbar, schon zum Verfahrensauftakt persönlich als Zeugin gebraucht. Die Österreicherin blieb damals fern und sie erschien auch jetzt nicht. "Ihr gutes Recht", argumentierte Amtsrichter Christopher Theißen. Doch aufgeklärt muss die Sache werden, weil es sich um den Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs handelt. Der Beschuldigte schweigt bisher.

Nur so viel: Das Mädchen soll sich bei den Chats anfangs als 19-Jährige ausgegeben haben. Von daher gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten. Die erste: Man hört das mutmaßliche Opfer im Rahmen einer sogenannten Videokonferenz. Die zweite Lösung wäre noch kostspieliger. Sie sähe vor, dass die Prozessbeteiligten nach Österreich reisen und dort die junge Frau befragen. Richter Theißen will bis zum nächsten Termin klären, wie verfahren wird.

Eines steht bereits jetzt fest: Die Kosten werden gravierend sein. Fest machen ließ sich dies an einem Sachverständigen, der zum zweiten Verhandlungstag bis aus Bielefeld anreiste. Ein Computerexperte des dortigen Polizeipräsidiums, der Richter Theißen erklärte, dass die zum Zweck des Ausspähens von persönlichen Daten bestellten Programme "reine Trojaner waren." Mit anderen Worten: Illegal und auch dann nicht rechtskonform, wenn man damit beispielsweise seine Kinder nahtlos überwachen möchte.

Die zweite Prozessrunde war damit nicht beendet. Denn es erschien eine 33-Jährige, deren Aussage wie ein Hammer einschlug. Sie bezichtigte den Angeklagten einer bisher bei den Behörden unbekannt gebliebenen schweren Straftat. Eigentlich hätte sie etwas dazu sagen sollen, ob sie irgendetwas davon bemerkt hatte, dass eines ihrer beiden Handys im Hinblick auf Daten von einem anderen ausgespäht wurde. "Nie im Leben", sagte sie. Das Mobiltelefon hatte ihr offenbar der 49-jährige Angeklagte gegeben. Sie arbeitete als Hilfskraft für ihn und ließ sich nach eigenem Bekunden irgendwann auf ein intimes Verhältnis mit ihm ein. "Ich habe mich an den verkauft", hörte der Richter. Letztlich deshalb, weil sie das Geld brauchte, äußerte sich die Frau.

Von einem Moment auf den anderen geriet die 33-Jährige in Harnisch. Im Zustand der Trunkenheit sei sie an einem Abend sexuell missbraucht worden. Das Wort "Vergewaltigung" fiel. Staatsanwalt Wolfgang Doblinger notierte sich die schwere Anschuldigung. Bei der Ermittlungsbehörde wird nun zu entscheiden sein, ob ein Verfahren in Gang kommt.




 
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