"Zaubertabak" ist ein Begriff, der nicht jedem etwas sagen dürfte. Es ist eine Art Joint, wobei niemand genau bestimmen kann, welche Drogensubstanzen drin sind und was sie beim Konsumenten bewirken. Kein Wunder, dass von allen Seiten davor gewarnt wird. Im Landkreis Schwandorf scheinen diese Warnungen aber noch nicht unbedingt angekommen sein. Zumindest gibt es immer wieder Polizeimeldungen, dass meist junge Leute mit "Zaubertabak" erwischt oder gar ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.
Drei Freunde zwischen 16 und 21 Jahren führte der "Zaubertabak" nun vor das Schöffengericht in Schwandorf. Einer von ihnen, heute 17, bestellte sich vor über einem Jahr im Darknet 50 Gramm eines Pulvers, das aus China angeliefert und von der Post zugestellt wurde. Das war der Grundstoff für die spätere Droge. Benötigt, gekauft und zerkleinert wurden noch Tabakblätter. Zuguterletzt brauchte es noch Aceton, das ist ein chemisches Lösungsmittel.
Mit diesen drei Zutaten zog sich der Teenager mit seinem Freund in die Garage von dessen Eltern zurück, löste das Pulver im Aceton und wässerte mit der Mischung den Tabak. Als der dann wieder trocken war, war die Droge fertig, und sie wurde in Zehn-Gramm-Portionen aufgeteilt - zum selber Rauchen und zum Verkauf, vor allem an Abnehmer in Schwandorf. "Ich hatte Schulden", gab der junge Hauptangeklagte zu Protokoll, der sich mit dem Handel sanieren wollte.
Wie sich zeigte, kam der 17-Jährige in den letzten Jahren auf allerlei kreative, aber illegale Ideen, wie er wohlhabend werden könnte. Zum Beispiel bestellte er, wieder im Dark-net, über 100 Pillen des synthetischen Rauschgifts Ecstasy, sowie eine kleine Menge Methylamphetamin, auch Crystal Meth genannt - eine der gefährlichsten Drogen. Das sollte an eine Packstation am Schwandorfer Bahnhof geliefert werden, wurde aber vorher von der Polizei abgefangen.
Dass der Teenager auch schon mal falsche 50-Euro-Scheine im Darknet bestellt und in Schwandorf unter die Leute gebracht hatte, kam am Rande zur Sprache. Im Vergleich zu ihm nahmen sich seine beiden Mitangeklagten eher harmlos aus. Sie saßen vor Gericht, weil sie sich ebenfalls von dem "Zaubertabak" bedienten und beim Handel damit helfend zur Hand gingen.
Richtig ernst wurde es, als die Sache mit dem Mädchen zur Sprache kam, einer 14-Jährigen. Sie stieß eines Abends mit ihrem Freund an einem Seeufer zu einer Clique, zu der der heute 16-jährige Angeklagte gehörte. Der drehte eine Zigarette und bot sie ihr an. Nach einigen Zügen kippte das Mädchen um, ein Notarzt musste geholt werden.
Der 16-Jährige verzog sich in der Zwischenzeit in die Büsche. "Mir war schlecht von dem Zeug", verteidigte er die unterlassene Hilfeleistung. Das Mädchen, als Zeugin geladen, versicherte, sie habe nicht gewusst, dass sie an einem Joint mit "Zaubertabak" gezogen hatte.
Staatsanwalt Oliver Wagner fand deutliche Worte. "Wie blöd kann man eigentlich sein, ein windiges Pulver, das aus China kommt, zu mischen und zu rauchen?" Er empfahl den Angeklagten "zwischen den Ohren die Spinnweben auszukehren". Richterin Petra Froschauer und die beiden Laienrichter an ihrer Seite folgten am Ende den Empfehlungen des Anklagevertreters: Ein Jahr und neun Monate Haft für den Haupttäter, ausgesetzt zur Bewährung, Drogenverbot, regelmäßige Drogentests, Gespräche bei der Erziehungsberatung und 1500 Euro an die Caritas.
Der älteste des Trios, 21 Jahre alt, erhielt ein Jahr und sechs Monate, auch auf Bewährung, 100 Arbeitsstunden, Drogenverbot, regelmäßige Drogentests und eine Suchttherapie in Nürnberg. Der Jüngste muss einen Freizeitarrest abbüßen, 800 Euro ans THW zahlen, Drogenverbot, regelmäßige Drogentests und Gespräche bei der Erziehungsberatung.
Die Verteidiger Hans-Peter Hierl (Nittenau), Heinz Ettl und Norbert Rötzer (beide Schwandorf) hatten vorher auf die Erziehungs- und Reiferückstände ihrer Mandanten hingewiesen, die sich am Ende des Verfahrens auch noch beim Gericht in aller Form für ihre Taten entschuldigten.
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