Der Fall sorgte bundesweit für Empörung bei Tierschützern. Denn in dem Transporter, den sich Fahnder auf dem Rastplatz Stocker Holz neben der A 6 näher angesehen hatten, stapelten sich Behälter und Käfige, in denen unter anderem 1293 Wanderratten, 230 Hamster, über 6000 Mäuse, 100 sehr seltene Axolotl und sieben Chinchillas ihr Dasein fristeten.
Die Tiere hätten im Auftrag eines tschechischen Händlers von einem ebenfalls aus Tschechien stammenden Fahrer nach Belgien und Frankreich gebracht werden sollen. Von der Autobahnpolizei beschlagnahmt, wurden sie nach der Sicherstellung auf etliche Tierheime zur weiteren Pflege verteilt. Auch das Amberger Heim war zur Betreuung bis an die Grenzen der Belastbarkeit gefordert.
Nach umfangreichen Ermittlungen gab ein Sprecher der Amberger Staatsanwaltschaft heuer im Oktober sinngemäß bekannt, dass eigentlich von dem Vorwurf, dies sei der bisher größte illegale Tiertransport in der Bundesrepublik gewesen, juristisch gesehen wenig übrig blieb. Der Fahrer habe ordnungsgemäße Papiere mit sich geführt, auch einen Verstoß gegen das Artenschutzgesetz habe man bei genauer Prüfung nicht erkennen können.
Was strafbar blieb, war: Ein zu Rate gezogener Sachverständiger hatte erkannt, dass die Wirbeltiere in dem Transporter geschätzte fünf Stunden lang kein Wasser bekamen. Das führte zu zwei Strafbefehlen, die von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsrichter in Schwandorf beantragt wurden. Er unterzeichnete sie und ließ die Ahndungen nach Tschechien schicken.
Da die Geldstrafen auf lediglich 60 Tagessätze lauteten, konnte man eigentlich davon ausgehen, dass sie bezahlt würden und die Sache damit zu einem Abschluss käme. Doch nun sieht alles danach aus, als ob der Fall doch noch in einer mündlichen Verhandlung aufgerollt werden muss. Denn einer der Beteiligten, es soll dem Vernehmen nach der Fahrer des Transporters sein, hat Einspruch eingelegt. Damit ist nun ein Prozesstermin festzulegen.
Dabei steht allerdings fest: Die nun bevorstehende Verhandlung beschränkt sich ausschließlich darauf, ob es in dem Fahrzeug Wasser für die Tiere gab. Über allen anderen Begleitumständen haben sich die Aktendeckel unterdessen geschlossen. Sie waren nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörde nicht zu beanstanden.















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