Schwandorf
29.07.2026 - 16:18 Uhr
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Versuchter Dreifachmord in Schwandorf: Wankt der Vorwurf schon am ersten Prozesstag?

Im August 2025 soll ein 27-Jähriger in den Freisitz eines Dönerladens gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft sieht dahinter einen Mordplan. Die Aussagen der drei Opfer vor dem Landgericht Amberg zeichnen hingegen ein anderes Bild.

Im vergangenen Jahr soll ein Mann in Schwandorf mit einem Auto in den Außenbereich eines Dönerladens gefahren sein. Vor dem Landgericht Amberg muss sich der 28-Jährige seit Mittwoch unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. Bild: Stefanie Kraus
Im vergangenen Jahr soll ein Mann in Schwandorf mit einem Auto in den Außenbereich eines Dönerladens gefahren sein. Vor dem Landgericht Amberg muss sich der 28-Jährige seit Mittwoch unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten.

Die Überwachungskamera zeigt zunächst ein alltägliches Szenario. In einem Dönerladen in der Schwandorfer Friedrich-Ebert-Straße bereitet ein Mann hinter einem Tresen Speisen zu. Ein zweiter sitzt an einem Tisch und isst. Plötzlich wird von links eine Sitzgruppe vor dem Imbiss ins Bild geschoben, die vorher nicht zu sehen war. Die drei Personen, die vorher dort gesessen haben, springen auf. Dann sieht man, wie einer von ihnen von einem Auto erfasst wird. Es herrscht große Aufregung, Menschen versammeln sich. Sie wirken verwirrt und fassungslos. Ein Kind läuft in den Laden und versteckt sich hinter einem der Erwachsenen.

Die Meldung über das Auto, das am 31. August 2025 in den Freisitz eines Dönerladens in der Schwandorfer Innenstadt gefahren sein soll, dürfte vielen noch im Gedächtnis sein. Dafür muss sich seit Mittwoch ein mittlerweile 28 Jahre alter Marokkaner vor dem Landgericht Amberg verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann einen gemieteten VW Golf absichtlich in die Personengruppe vor dem Schwandorfer Lokal gelenkt haben. Dabei habe er laut Anklage „mindestens billigend in Kauf genommen, dass eine oder mehrere Personen durch die Kollision mit dem Pkw getötet werden können“. Das Auto soll die Sitzgruppe zunächst erfasst und etwa zwei bis drei Meter verschoben haben. Anschließend soll der Angeklagte den Wagen zurückgesetzt und noch einmal mit Vollgas auf die drei Personen vor ihm zugefahren sein, heißt es in der Anklage weiter.

Handgelenk gebrochen

Einen Mann aus der Gruppe habe das Auto mit einer Anstoßgeschwindigkeit von 23 km/h erfasst. Der Betroffene wurde dabei über die Motorhaube auf die Straße geschleudert, brach sich das Handgelenk und erlitt laut Oberstaatsanwalt Holger Bluhm mehrere Schürfwunden. Wäre es zu einem Kontakt des Kopfes gekommen, hätten irreversible bis tödliche Gehirnverletzungen oder eine Halswirbelfraktur entstehen können, trug dieser weiter vor. Die beiden anderen Männer erlitten Prellungen und Schürfwunden. Der Angeklagte soll aus „Wut“ und „Neid“ gehandelt haben.

Davon war während der Aussagen der drei Betroffenen am Mittwoch allerdings nichts zu hören. Im Bekanntenkreis, dem alle vier Männer angehört haben sollen, habe es keine Konflikte oder Streitigkeiten gegeben. Man habe sich unregelmäßig getroffen und sei hin und wieder zusammen ausgegangen. Mit einem der drei Betroffenen habe der Angeklagte eine Zeit lang in Schwandorf zusammengewohnt. Innerhalb der Wohngemeinschaft sei es zu alltäglichen Diskussionen, zum Beispiel über den Haushalt, gekommen. Eine Aussage, die der Ex-Mitbewohner gegenüber der Polizei getätigt haben soll, zog er auf Nachfrage zurück. Er soll gesagt haben: „Würden sie ihn psychiatrisch untersuchen, würden sie etwas finden.“ „Da habe ich übertrieben“, sagte der Mann am Mittwoch vor Gericht.

Keiner der Betroffenen hatte den Fahrer des Wagens während des Vorfalls erkannt. Dass es sich mutmaßlich um einen Bekannten gehandelt haben soll, hätten die drei Männer erst später von Seiten der Polizei erfahren. „Wir glauben nicht, dass er es absichtlich gemacht hat. Wir sehen keine bösen Absichten“, sagte einer der Betroffenen. Die Männer vermuten, dass der Angeklagte etwas „Lustiges“ machen wollte, was aus dem Ruder gelaufen sei. Bei demjenigen, der sich bei der Kollision das Handgelenk gebrochen hatte, entschuldigte sich der Angeklagte: „Ich wollte Ihnen nichts Böses, es war ein bedauerlicher Unfall“, ließ der Angeklagte von seinem Verteidiger, Professor Dr. Jan Bockemühl, vortragen. Sein Gegenüber akzeptierte die Entschuldigung.

Führerschein eingezogen

Mehrere Zeuginnen des Vorfalls schilderten andere Eindrücke. Eine Frau sagte aus, sie sei vor dem Auto des Angeklagten die Friedrich-Ebert-Straße entlanggefahren. Wegen dessen aggressiver Fahrweise in der belebten Zone sei sie aus Angst sogar rechts rangefahren. Eine andere Zeugin hatte ihren Wagen kurz in der Nähe des Dönerladens abgestellt. Sie schilderte, der erste Aufprall habe gewirkt, als habe jemand Gas und Bremse verwechselt. Der zweite Aufprall hingegen sei mit „Vollgas“ erfolgt, „das haben wir alle gesehen“.

Die Vorkommnisse in Schwandorf sind nicht die einzigen, wegen derer sich der Angeklagte vor Gericht verantworten muss. Bereits in den frühen Morgenstunden desselben Tages soll der 28-Jährige mit dem Wagen, mit dem er später in den Freisitz des Dönerladens gefahren sein soll, aufgefallen sein. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, gegen 2 Uhr am 31. August 2025 mit bis zu 160 km/h durch Regensburg gefahren zu sein. Während einer Polizeikontrolle auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants wurde ihm der Führerschein vorläufig abgenommen. Zum Tatzeitpunkt in Schwandorf sei er Bluhm zufolge also nicht berechtigt gewesen, überhaupt noch hinter dem Steuer zu sitzen.

Etwa vier Wochen vor der eigentlichen Tat soll der Angeklagte außerdem einem Mann telefonisch gedroht haben. „Einer komme ins Grab und der andere in den Knast“, zitierte Bluhm aus der Anklage. Zwei Wochen später habe eine Aussprache in Schwandorf stattfinden sollen. Dabei soll der Angeklagte plötzlich einen Gegenstand aus der Tasche gezogen haben, woraufhin der andere Mann die Flucht ergriffen haben soll. Im September hatte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberpfalz im Gespräch mit Oberpfalz-Medien noch von einem Messer gesprochen.

Für die juristische Aufarbeitung sind noch drei weitere Prozesstage angesetzt. Unter anderem sollen Professor Dr. Hans Bäumler, Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und Verkehrsunfallanalyse, sowie Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert, psychiatrische Sachverständige, ihre jeweiligen Gutachten vortragen. Der Prozess wird bereits am Donnerstag fortgesetzt.

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