Laienmusiker (auch Chöre) und Amateurtheater dürfen ab diesem Freitag, 21. Mai, im Landkreis wieder proben. Das Landratsamt hat am Donnerstagmittag eine Verfügung erlassen, die unter anderem diese Lockerung ermöglicht. Für Musiker und Schauspieler gilt ein Rahmenhygienekonzept, das am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Es enthält unter anderem folgende Regeln:
- An den Proben dürfen maximal 10 Personen (inklusive Dirigent, Ensembleleiter, etc.) in geschlossenen Räumen oder höchstens 20 Personen im Freien teilnehmen.
- Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist "in Blas- bzw. Singrichtung ein erweiterter Mindestabstand von zwei Metern zwingend einzuhalten". Grundsätzlich wird für alle Musizierenden ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Beim Einsatz von Querflöten beträgt der vorgeschriebene Abstand mindestens 3 Meter nach vorne.
- Die Teilnehmer an Proben haben über einen gültigen, negativen Corona-Testnachweis zu verfügen. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind ausgenommen.
Das vollständige Konzept ist im Ministerialblatt abzurufen.
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