Die Bürger auf die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren: Dass ist das gemeinsame Ziel der Vertreterinnen der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf und des Betreuungsvereins Schwandorf. "Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass durch unvorhergesehene Ereignisse eine rechtsverbindliche Vollmachtserteilung nicht mehr möglich ist", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Daher sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema befassen und entsprechend vorsorgen.
Wenn ein Volljähriger zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit seine Rechtsgeschäfte nicht mehr führen kann, können diese nicht automatisch von Familienangehörigen weitergeführt werden. "Dies ist nur möglich, wenn sie im Besitz einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht sind. Ohne diese ist auch keine Patientenverfügung vollziehbar", heißt es in der Mitteilung weiter.
Eine Vorsorgevollmacht kann nur derjenige abgeben, der zum Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig ist. Sie kann auch jederzeit widerrufen werden, solange die Geschäftsfähigkeit vorliegt. Eine Vorsorgevollmacht sollte nur einer absoluten Vertrauensperson erteilt werden, denn im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer wird der Bevollmächtigte nicht vom Betreuungsgericht kontrolliert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen – beispielsweise bei geschlossener Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen – benötigt auch der Bevollmächtigte die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Neben der Vorsorgevollmacht ist laut Mitteilung zusätzlich die Erteilung einer entsprechenden Bankvollmacht an den Bevollmächtigten zu empfehlen. Alle Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden (www.vorsorgeregister.de). Dabei werden aber keine Kopien der Vollmacht in Verwahrung genommen, sondern nur die wichtigsten Daten zu Vollmachtgeber, Vollmachtnehmer und Umfang der Vollmacht gespeichert.
Die Vorsorgevollmacht muss zuhause bei den wichtigen Dokumenten gut aufbewahrt werden. Der Bevollmächtigte muss wissen, wo sie im Bedarfsfall zu finden ist, da der Bevollmächtigte nur mit dem Original der Vollmacht handeln kann. Wenn der Vollmachtgeber Immobilien oder Handelsgeschäfte besitzt und der Bevollmächtigte hierüber verfügen soll, ohne dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss, dann ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht zu empfehlen. Bei der Betreuungsbehörde ist eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung der Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr von zehn Euro möglich.
Zum Thema „Vorsorgevollmacht“ kann man sich jederzeit telefonisch oder auch persönlich nach telefonischer Voranmeldung kostenlos beim Betreuungsverein oder der Betreuungsstelle am Landratsamt informieren. Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird empfohlen, die Vordrucke des Bayerischen Justizministeriums und des Bundesjustizministeriums zu verwenden. Sie sind auch im Internet unter www.justizministerium.de abrufbar. Weitere Infos und Vordrucke gibt es auch in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" des Bayerischen Justizministeriums.
Ansprechpartnerinnen rund um das Thema "Vorsorgevollmacht"
- Betreuungsverein: Rita Sebald (Telefon: 09431/5600097, Mail: rita.sebald[at]betreuungsverein-schwandorf[dot]de) und Waltraud Brettner (Telefon: 09431/5600097, Mail: waltraud.brettner[at]betreuungsverein-schwandorf[dot]de).
- Landratsamt: Christine Lehmer (Telefon: 09431/471-125, Mail: christine.lehmer[at]lra-sad[dot]de), Angeline Roth (Telefon 09431/471-277, Mail: angeline.roth[at]lra-sad[dot]de) und Gabi Horn (Telefon: 09431/471-440, Mail: gabriele.horn[at]lra-sad[dot]de).





















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.