Die Auswirkungen der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) stand im Mittelpunkt eines Besuchs des CSU-Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier im Werk des Schwandorfer Anlagenbauers Schmack Biogas Service. Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens habe sich Holmeier betroffen davon gezeigt. Der Grund: Im Gesetz streicht ein Passus jetzt den Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagenbetreiber, die zuvor die Flexibilitätsprämie erhalten haben.
Um die entstandene „Schockstarre der Branche“ zu überwinden sei nach Überzeugung der Schmack Biogas schnelles politisches Handeln notwendig. Holmeier, Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, will sich laut Mitteilung für die Streichung des betreffenden Paragraphen einsetzen, der vor allem den Investitions- und Vertrauensschutz zu gefährden droht.
Das Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) hat schon viele Änderungen und Überarbeitungen erfahren. Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, schuf der Gesetzgeber bereits mit dem EEG 2012 die sogenannte „Flexibilitätsprämie“ für Betreiber von Biogasanlagen, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten und zudem einen Teil ihrer Leistung bedarfsorientiert erzeugen oder einspeisen.
2014 sei dann der „Flexibilitätszuschlag“ eingeführt worden, um bei Neuanlagen von August 2014 an einen Investitionsanreiz für den Zubau von flexiblen Kraftwerkskapazitäten zur bedarfsorientierten Stromproduktion zu schaffen. Seit Einführung der Anschlussvergütung für Bestandsanlagen im EEG 2017 war es laut Schmack möglich, beide Zuschüsse nacheinander in Anspruch zu nehmen.
In der jüngsten Novelle 2021 hat sich ein fataler Fehler eingeschlichen – davon ist Hendrik Wilcke, Vertriebsleiter der Schmack Biogas Service GmbH überzeugt: „Beide Förderungen waren jeweils an unterschiedliche Zeiträume innerhalb der Anlagenlaufzeiten gekoppelt. Als das mit ,Doppelförderung‘ bezeichnet wurde, ist die Politik einem völligen Missverständnis aufgesessen, das die Branche teuer zu stehen kommt“, wird er in der Mitteilung zitiert.
So spreche der Fachverband Biogas in seinem Positionspapier vom Januar 2021 von einem realen Vergütungsverlust in Höhe von 1,7 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Den vielen Landwirten, die hohe Investitionen getätigt haben, um ihre Anlagen für die Energiewende fit zu machen, drohe damit eine erhebliche unternehmerische und finanzielle Schieflage.
Karl Holmeier sieht als energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe gerade in der Flexibilität der Biogasanlagen eine wichtige und notwendige Technologie für das Gelingen der Energiewende: „Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, brauchen wir Biogas, um die Lücke zu schließen.“
„Unseren Kunden fehlt mit der Streichung des Flexibilitätszuschlags jegliche unternehmerische Perspektive. Aktuell mussten vier Bestandsbetreiber ihre Flexibilisierungszubauten stoppen. Im schlimmsten Fall werden die zuvor geförderten Anlagen bald zu Biogas-Ruinen“, resümiert Manuel Götz, Geschäftsführer der Schmack Biogas, und zeichnet damit ein düsteres Zukunftsbild.
Die konsequente Flexibilisierung der Bestandsanlagen im Sinne der Energiewende bewertete Holmeier auch als „Erfolg der guten energiepolitischen Arbeit der Union in den letzten zehn Jahren.“ Wie aus der Mitteilung abschließend hervorgeht, sehe er diesen Erfolg mit den jüngsten Änderungen im EEG 2021 gefährdet und wolle sich jetzt für eine schnelle Nachjustierung noch vor Beginn des Wahlkampfes stark machen.
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