Schwarzenfeld
20.04.2023 - 10:57 Uhr

Für ökologisch guten Zustand: Der Naab bei Schwarzenfeld und Stulln mehr Raum geben

Damit die Naab bei Schwarzenfeld und Stulln einen "guten Zustand" nach den Wasserrahmenrichtlinien bekommt, müssen die Uferstreifen renaturiert werden. Das Wichtigste für die Realisierung von Uferstreifen ist die Flächenverfügbarkeit.

Für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen von Uferstreifen an Gewässern müssen die erforderlichen Grundstücksflächen vom Wasserwirtschaftsamt Weiden erworben werden. Aufgrund diverser (Bau-)Vorhaben ist der Flächendruck laut einer Mitteilung der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld allgemein sehr hoch. Da die Kommune als örtliche Institution einfach "näher am Bürger" ist, bat das Wasserwirtschaftsamt um einen Gesprächstermin. Dabei waren Abteilungsleiter Christian Götz, Sachgebietsleiter Liegenschaften Bernhard Rom und Projektleiterin Sophia Schreiner bei Bürgermeister Peter Neumeier und Bürgermeister Hans Prechtl im Rathaus des Marktes Schwarzenfeld zu Gast.

Gewässer erfüllen zahlreiche, lebensnotwendige Funktionen. Gleichzeitig sind sie ökologischen Ansprüchen und zunehmend klimatischen Veränderungen ausgesetzt. Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist es, für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer den sogenannten "guten Zustand" zu erreichen. Essentiell für die Oberflächengewässer ist dabei die Durchgängigkeit für Fische und Wasserlebewesen sowie ein intakter Uferstreifen und mit Ufergehölzen.

Ökologisch guter Zustand verfehlt

Die Wasserrahmenrichtlinie ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert und stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar. Für die großen Flüsse und Bäche, den Gewässern I. und II. Ordnung, ist der Freistaat Bayern, also das Wasserwirtschaftsamt, zuständig. Bei den kleinen Gewässern der III. Ordnung obliegt dies den Städten und Gemeinden selbst.

Große Gewässer auf dem Gebiet der beiden Gemeinden sind Naab, Fensterbach/Hüttenbach und Schwarzach. Diese verfehlen leider meist aufgrund unzureichender Gewässerstruktur den "ökologisch guten Zustand". Die bayerischen Gewässer sind nutzungsbedingt stark begradigt, verbaut und kanalisiert. Dazu kommt, dass Ufergehölze fehlen und sich die Gewässer dadurch im Sommer stark aufheizen.

Uferstreifen sind Grundlage einer Verbesserung

Der Anspruch, Struktur und Beschattung der Gewässer zu verbessern, erfordert einen ausreichend breiten Ufergehölzstreifen. Breite, gehölzbestandene Uferrandstreifen entfalten das volle Spektrum möglicher positiver Wirkungen. Als Puffer und Filter kann dieser Streifen vielfältige Funktionen wahrnehmen: Natürlicher Uferschutz, Erosionssschutz, Hochwasserschutz durch Rückhaltevermögen, Beschattung der Gewässer, was vor allem im Hinblick auf die Wassertemperatur und den Sauerstoffgehalt von Bedeutung ist, ein natürlicher CO2-Speicher und die Biotopfunktion.

Uferstreifen sind allerdings nicht auf der gesamten Gewässerstrecke erforderlich. Die erforderlichen Abschnitte sind in den sogenannten Umsetzungskonzepten nach Wasserrahmenrichtlinie explizit benannt. Die Umsetzungskonzepte für Fensterbach/Hüttenbach sind aktuell noch in der Bearbeitung und werden demnächst mit Öffentlichkeitsbeteiligung am runden Tisch besprochen. Außerdem soll noch im Frühjahr 2023 ein Ortstermin an einem renaturierten Gewässer stattfinden, damit sich Interessierte und Grundstückseigentümer einen Eindruck über die Renaturierungsmaßnahmen verschaffen können.

Die beiden Bürgermeister des Marktes Schwarzenfeld und der Gemeinde Stulln sind sich einig in der Notwendigkeit, die Gewässerqualität der regionalen Flusswasserkörper zu verbessern. Der Markt Schwarzenfeld und die Gemeinde Stulln haben daher Unterstützung für das Wasserwirtschaftsamt Weiden bei der Kommunikation zum Grunderwerb zugesagt, aber gleichzeitig auch auf die eigenen Entwicklungsbelange hingewiesen. Auch wird das Amt auf die jeweiligen Grundstückseigentümer persönlich zugehen.

Ansprechpartner am Wasserwirtschaftsamt Weiden ist Sophia Schreiner, Sachgebiet Liegenschaften beim Wasserwirtschaftsamt Weiden (Tel. 0961-304 499) oder Email: post-stelle[at]wwa-wen.bayern[dot]de. Das Wasserwirtschaftsamt stellt auf seiner Internetseite (www.wwa-wen.bayern.de) ausführliche Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie bereit.

 
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