Der Gemeinderat befasste am Montag mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Kommune. Bürgermeister Manfred Porsch schickte gleich vorweg, dass alle vier Jahre die Verbrauchsgebühren neu berechnet werden müssen. Die letzte Anpassung der Wasser- und Kanalgebühren sei zum 1. Januar 2015 erfolgt.
Marina Maier von der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Collegen und der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing hatte die Jahresrechnungsergebnisse von 2015 bis 2018 überprüft. Sie stellte dabei 2015, 2017 und 2018 eine teilweise deutliche Unter- und in 2016 eine Überdeckung bei der Wasserversorgung fest. Für die vier Jahre beträgt die durchschnittliche Unterdeckung 36 845 Euro. Diese ist in den nächsten vier Jahren auszugleichen.
Die Wasservorkalkulation für 2019 bis 2022 geht von Betriebskosten von 247 200 bis 266 750 Euro, von Abschreibungsbeträgen von 148 416 bis 155 403 Euro und der kalkulatorischen Verzinsung (3 Prozent) des ungedeckten Investitionsaufwandes zwischen 84 811 und 90 012 Euro aus. Einschließlich der auszugleichenden Unterdeckung ergibt sich ein über die jährliche Verbrauchsgebühr zu deckender Gesamtjahresaufwand von 523 428 bis 536 822 Euro. Die Kalkulation sieht einen gleichbleibenden Wasserverbrauch von 445 000 Euro vor. Daraus errechnet sich eine Verbrauchsgebühr von 1,18 bis 1,21 Euro/Kubikmeter zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer (bisher 1,21 Euro). Rudi Kirchberger (UBV) wies darauf hin, dass dies einen Literpreis von 0,12 Cent bedeute. Die Frage von Ortssprecher Lothar Graf, ob die Ausgaben für die neue Hauptleitung zwischen dem Hochbehälter Warthübel und Speichersdorf in der Abschreibung enthalten sind, wurde bejaht. Der Gemeinderat setzte einstimmig den Wasserpreis auf 1,19 Euro/Kubikmeter ab 1. Januar 2019 fest.
Zudem lag dem Gremium die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassereinrichtung vor. Porsch erklärte dazu, dass 2015 die gesplitteten Abwassergebühr eingeführt wurde und nach vier Jahren eine Vor- und Nachkalkulation erfolgen muss. Laut Maier sind die Gesamtkosten in die für Niederschlags- und Schmutzwasser zu trennen. Die Nachkalkulation der Niederschlagswassergebühr für 2015 bis 2018 ergab eine durchschnittliche Unterdeckung von 16 226 Euro pro Jahr. Beim Schmutzwasser waren es 117 059 Euro. Der deutliche Anstieg der Unterhaltskosten ist unter anderem den Erhöhungen bei den Betriebs-, Lohn-, Stromkosten, der Abwasserabgabe und den Entsorgungskosten für Klärschlamm geschuldet.
Die Vorkalkulation für 2019 bis 2022 zeigte beim Niederschlagswasser Jahreskosten von 91 009 bis 95 887 Euro zuzüglich der 16 226 Euro Unterdeckung bei insgesamt 694 100 Quadratmetern befestigter Flächen an. Daraus errechnet sich ein Quadratmeterpreis von 0,15 und 0,16 Euro.
Beim Schmutzwasser ergaben sich Jahreskosten zwischen 705 140 und 737 521 Euro. Daraus errechnet sich bei 270 910 Kubikmetern gebührenpflichtigen Abwassers zwischen 2,60 bis 2,72 Euro pro Kubikmeter. Bisher lagen die Sätze bei 0,16 Euro für Niederschlagswasser und 2,08 Euro für Abwasser. Die Kalkulation für Anwesen, die ihr Abwasser mittels Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungstufe säubern und zur Ableitung in Vorfluter gemeindliche Kanäle benutzen, weist einen Abwasserpreis von 0,81 Euro pro Kubikmeter (bisher 0,63 Euro) aus.
In der Diskussion wurde verdeutlicht, dass die Sanierung der Kläranlage teilweise über einen Verbesserungsbeitrag finanziert wird, wobei bereits teilweise Sanierungskosten über die Abschreibung und Verzinsung in die Gebührenkalkulation einflossen. Die Räte beschlossen einstimmig die Beibehaltung der 0,16 Euro für Niederschlagswasser. Die allgemeine Abwassergebühr hoben sie auf 2,67 (bisher 2,08) und die Gebühr für Einleitung aus Kleinkläranlagen auf 0,81 an.
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